In den vergangenen Jahren mussten viele Schülerinnen und Schüler die Gymnasien nach dem Ende der Klasse 7 wieder verlassen, weil sie das sogenannte „Probejahr“ nicht bestanden haben. Für die betreffenden Schülerinnen und Schüler bedeutete das neben einem Versagensempfinden auch, die Klassengemeinschaft verlassen zu müssen, in die sie sich gerade eingefunden haben und an einer anderen Schule neu anzufangen. Für die aufnehmenden Integrierten Sekundarschulen wiederum waren diese „Rücksteller“ ein erheblicher organisatorischer Aufwand. Teilweise wurden sogar ganze „Rückläuferklassen“ eröffnet. Dieses Problem war bereits unter dem Vorgängersenat bekannt, konnte dort aber nicht gelöst werden.
Auf die sich aus dieser Erkenntnis ergebenden Möglichkeit, die Arbeit der Gymnasien stärker an den Bedarfen unterstützungsbedürftiger Jugendlicher, also das System am Kind auszurichten und nicht anders herum, hat der Senat verzichtet und im Zusammenhang mit der Abschaffung des Probejahres eine Erschwerung des Zugangs an die Gymnasien beschlossen. Gleichzeitig wurde die so genannte Förderprognose (welche die Schülerleistungen für den Übergang an die weiterführende Schule ausweist) für den Wechsel an das Gymnasium auf die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (Englisch) verengt.
Die meisten Akteure im Anhörungsverfahren zum Schulgesetz, aber auch in der Stadtgesellschaft kritisierten das Gesetzesvorhaben und/oder lehnten es aus verschiedensten Gründen gänzlich ab, was auch diese Teilregelung einschließt (siehe Linksammlung am Ende dieser Passage). Insofern war die Formulierung der Senatorin im Plenum des Abgeordnetenhauses im Rahmen der ersten Lesung des Schulgesetzes
„[…] Und selbstverständlich – da oben sitzt Norman Heise als Vorsitzender des Landeselternausschusses – ist es gerade dieser Übergang, der sowohl unter den Verbänden, den Elternbeiräten und den Schulen, aber auch mit dem Koalitionspartner besonders intensiv diskutiert und debattiert worden ist. Aber ich sage Ihnen auch: Ich bin jetzt seit einigen Monaten in allen Bezirkselternausschüssen unterwegs, und es gibt zu Recht Nachfragen in diesem Bereich, aber die Zustimmung ist überwiegend positiv.“ (Plenarprotokoll)
bemerkenswert, da sie die Kritik (einschließlich der des Landeselternausschusses, dessen Vorsitzenden sie in der Rede namentlich erwähnte) und die Ablehnung vieler angehörter Verbände an dieser Stelle unerwähnt ließ, während sie sich auf die Bezirkselternausschüsse bezog. Diese hingegen haben aufgrund ihrer Nichtzuständigkeit keine Rolle im Gesetzgebungsverfahren gespielt und nach meinen Recherchen und Auskunft mehrerer Vorstände von Bezirkselternausschüssen auch keine Voten zur Schulgesetznovelle abgegeben, wie es die Senatorin in ihrer Rede impliziert hat.
Der Landeselternausschuss als zuständiges Elternvertretungsgremium auf Landesebene hat im Rahmen der Anhörung im Bildungsausschuss des Abgeordnetenhauses explizit gefordert, das Gesetzgebungsverfahren zu verlangsamen und verschiedene Passagen erneut zu beraten (siehe Linksammlung am Ende).
Die Koalition hat sich insofern mit dieser Schulgesetznovelle gegen weiteste Teile der anzuhörenden Fachverbände und Gremien sowie der zu Wort gekommenen Zivilgesellschaft gestellt. Mittels parlamentarischer und demokratisch gewählter Mehrheit hat sie hierfür ohne Zweifel die Legitimation, die Argumentation im Plenum des Abgeordnetenhauses hätte dann aber meines Erachtens anders ausfallen müssen.
Die Koalition argumentierte für die Verengung der Förderprognosen mit der Darstellung, dass die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch die notwendige Basis seien, um am Gymnasium bestehen zu können (vgl. Podcastgespräch mit der Senatorin). Diese Anpassung der Förderprognose sei insofern geboten. Auch hieran gab es im Rahmen des Anhörungsverfahrens, beispielsweise seitens des Landeselternausschusses, Kritik, da hierbei eine Verengung des Bildungsauftrags stattfinden könne.
Um die Zensuren in den Förderprognosen auch zwischen den Schulen vergleichbarer zu machen, wurde von der Koalition die Einführung von Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 5 und 6 beschlossen, die zusammen mit den regulären Klassenarbeiten, den mündlichen Noten und den sonstigen Leistungen in die Förderprognose mit einfließen. Nach aktueller Weisungslage werden diese aber nicht zentral, sondern auf der Ebene der Schulen erstellt, die aber die Möglichkeit haben, sich innerhalb ihres jeweiligen Bezirks mit den anderen Grundschulen abzustimmen. Eine bei einem solchen Verfahren eigentlich notwendige berlinweite Vergleichbarkeit wird sich deshalb vorerst wohl nicht ergeben.
Für die Schülerinnen und Schüler, deren „Notenschnitt“ in der Förderprognose in diesen drei Fächern ab 2026 oberhalb von 2,3 liegt, wurde die Möglichkeit der Teilnahme an einem Probeunterrichts eröffnet. In diesem Jahr galt noch die alte Regelung zur Förderprognose und ein Notenschnitt von 2,2. Im Rahmen dieses mehrstündigen, auf einen Tag begrenzten Formats, soll festgestellt werden, ob die Kinder für das Gymnasium geeignet sind, oder nicht. Sollte an dessen Ende eine zustimmende Prognose stehen, werden die Kinder in das Vergabeverfahren für die Schulplätze an den Gymnasien aufgenommen. Kritik an diesem Verfahren wurde in den vergangenen Wochen vielerseits sehr deutlich.
Die Hauptkritikpunkte:
- Die hohe Nichtbestehensquote von 97,4 Prozent weise darauf hin, dass die Prüfung grundsätzlich zu schwer konzipiert wurde.
- Die Prüfungen wurden nicht vorher pilotiert.
- Der hohe Anteil an Textaufgaben auch im Teilbereich Mathematik hätte die Arbeit für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftsprache auch bei mathematischem Talent unnötig erschwert. Ebenso wurde kritisiert, dass es kein Prüfungsmodul Englisch gab. Hierdurch ergab sich eine zusätzliche Erschwernis selbst bei starken Kompetenzen in Mathematik und Englisch (Tagesspiegel-„High-Noon“ Gespräch zum Thema u.A. mit einem Vertreter des Brandenburger Bildungsministeriums, welches ein ähnliches Verfahren praktiziert).
- Die als Probeunterricht gestartete Idee wurde vom Senat faktisch auf das Format eines Eingangstests gestutzt. Die Möglichkeiten eines solchen Verfahrens wurden somit zulasten der Kinder nicht ausgeschöpft.
- Dass bei einem Notenschnitt in der Förderprognose von in diesem jahr noch 2,2 grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass 100% der Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen am Gymnasium mitbringen (weshalb diese Entscheidung in Kombination mit der Abschaffung des Probejahres getroffen wurde) während über 97% der Kinder mit einem Schnitt ab 2,3 durch einen Aufnahmetest fallen, der den gleichen Nachweis bringen soll, erscheint nicht plausibel.
- Für Kinder mit Fluchtgeschichte, die zuletzt in Willkommensklassen unterrichtet wurden, gab es lediglich die Möglichkeit, im Rahmen dieses Tests die Eignung für das Gymnasium nachzuweisen.
- Eine zu kurzfristige Einführung des Verfahrens. Diese hätte sowohl Eltern und Schüler:innen, aber auch den Schulen die Vorbereitung schwer gemacht.
Seit Langem wird auch von wissenschaftlicher Seite bemängelt, dass Zensuren und Schulempfehlungen in Deutschland nicht nur Schülerleistungen spiegeln, sondern auch den sozialen Hintergrund der Elternhäuser und dass die schulische Segregation in ihrem Ergebnis vor Allem eine nach sozialen Millieus ist (beispielsweise hier, hier und hier). Dies wird sich durch diese Neuregelungen absehbar nicht ändern, da diese beispielsweise die „Nebenwirkungen“ von Armut nicht zur Kenntnis nehmen und diese auch dementsprechend nicht adressieren.
„Armut verdeckt Talent und das Talent muss man entdecken.„
(Prof. Dr. Aladin el Mafaalani, Soziologe und Bildungsforscher – Link – )
Erst jüngst konstatierte John Hattie, Deutschland habe „Das ungerechteste Schulsystem, das ich kenne“ und bezog sich hierbei insbesondere auf die frühe Segregation der Kinder auf verschiedene Schulformen. Nach Bemühungen der letzten Jahre, Durchlässigkeiten zu schaffen und Hürden abzubauen (allerdings mit zu wenig Bemühungen um Unterrichtsqualität), hat der jetzige Senat den entgegengesetzten Weg eingeschlagen. Die Argumentation für die Mehrgliedrigkeit liest sich im Koalitionsvertrag:
„Die Vielfalt der Schulformen wollen wir erhalten, damit alle Kinder gemäß ihren Bedürfnissen und Begabungen individuell bestmöglich gefördert werden können.“
(Koalitionsvertrag 2023-2026, S. 40)
Die mittlerweile häufig von Bildungswissenschaftlern (>Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes) geäußerte Darstellung, dass das auf seine Weise segregierende Deutsche Bildungswesen nicht für die Lebens- und auch Lernrealität der Kinder geeignet sei, schien bei der Reform keine Rolle zu spielen. Es ist auch nicht erkennbar, dass die Berliner Grundschulen die nötigen Ressourcen erhalten, um Kinder individuell so weit zu fördern, wie es ihren individuellen Anlagen entspricht. Dies wäre m.E. die Voraussetzung, um eine halbwegs tragfähige Einschätzung der tatsächlichen Potentiale eines Kindes zum Halbjahr der Klasse 6 vorzunehmen, sofern dies überhaupt möglich ist. Es bleibt eine Segregation entlang des Leistungsstandes zum Halbjahr der sechsten Klasse, verbunden mit der Annahme, dieser würde sich zwangsläufig fortschreiben.
Was absehbar ist und im Anhörungsverfahren auch immer wieder vorgebracht wurde: dass Kinder mit wie auch immer gelagerten Unterstützungsbedarfen im sprachlichen Bereich durch die Fokussierung der Förderprognosen kaum Chancen auf einen Zugang zum Gymnasium haben werden, selbst, wenn sie in den anderen Fächern gute und/oder sehr gute Leistungen erbringen. Zeitgleich wirkt sich diese Segregation nach Sprachkenntnissen in der „Rückwirkung“ natürlich auch auf alle anderen Schulformen aus, dann jedoch mit umgekehrten Vorzeichen.
In einer so vielfältigen Stadt wie Berlin, birgt eine Segregration nach Sprachkenntnissen ohne Berücksichtigung weiterer Kompetenzen oder Lebensumstände absehbar nicht nur langfristig wirkenden Sprengstoff für die bereits anwesende Stadtgesellschaft, sondern es dürfte diese Stadt auch als Ziel- und Arbeitsort für bildungsorientierte Fachkräfte aus dem In- und Ausland mit Kindern nicht attraktiver machen.
Dass die Koalitionäre an verschiedensten Stellen betont haben, dass ein Abitur auch an anderen weiterführenden Schulformen möglich ist, ist zweifellos richtig, wird aber Eltern und Schüler:innen nicht zufrieden stellen, die eine Laufbahn am Gymnasium anstreben, beispielsweise aus Gründen des Schulprofils oder der Kurswahlmöglichkeiten. Die Bildungssenatorin betont regelmäßig, dass auch Integrierte Sekundarschulen gute Schulen sein können. Dies ist zweifellos richtig, wie viele ISSen in der Stadt belegen, jedoch ist in der politischen Arbeit der Koalition keine weitere strukturelle Stärkung der integrierten Sekundarschulen erkennbar, die über eine Neufassung des Landeskonzepts zur beruflichen Orientierung hinausgehen. Auch die Stärkung von Verbundoberstufen an den Integrierten Sekundarstufen für diejenigen, die den Weg über die ISS zum Abitur suchen, ist nicht strukturell erkennbar.
So bleibt diese Neuregelung der Übergänge eine sehr einseitige Erleichterung der Arbeit der Gymnasien durch stärkere Selektion der ankommenden Schülerinnen und Schüler sowie eine weitere Ausrichtung des Kinds am System. Und mit noch mehr Druck im System, in den Kindern und Familien und in den Schulen selbst. Der angekündigte Probeunterricht wurde durch die dem Gesetz folgenden Durchführungsvorschriften faktisch zu einer Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch zusammengestutzt.
Die Anbieter kostenpflichtiger Nachhilfeangebote haben bereits Angebote konzipiert, um Kinder, die an den Aufnahmeprüfungen für das Gymnasium teilnehmen, auf diese eintägigen Prüfungen vorzubereiten (ich werde diese hier aber aus verschiedenen Gründen nicht verlinken).
Der Soziologe und Bildungsforscher Prof. Dr. Aladin el Mafaalani stellte beim „BXB-Festival für eine bessere Bildung“ der IHK Berlin im Sommer (ich berichtete) dar, dass eine Politik, die von Eltern erwartet, beidseitig vollzeit berufstätig zu sein, eine Bildungspolitik anbieten muss, die die Kinder ohne elterliche Hilfe gut durch die Schulzeit bringt. Dies wäre auch aus der Perspektive der Chancengleichheit wichtig, sofern die Chancen von Kindern nicht vom Elternhaus abhängig sein sollen, wie es bisher in viel zu großem Maße der Fall ist.
Diese Reform greift dieses Problem nicht auf. Die Kürzungen der Koalition auch bei Mitteln des schulischen Ganztags, der eigentlich helfen soll, soziale Unterschiede auszugleichen, wird die bisher bestehenden Probleme mindestens nicht verbessern.
Ein Bildungswesen, das im Ergebnis nach den sozioökonomischen Hintergründen der Eltern segregiert, erschafft am oberen und am unteren Ende dieser „Verteilungskette“ Schulen, deren Schulgemeinschaften in ihrer Zusammensetzung nicht mehr den Durchschnitt der Gesellschaft repräsentiert. Das Ergebnis sind einzelne Schulen, die sich sozioökonomisch „nach oben“ segregieren, aber auch Schulen, die eine sehr hohe Anzahl von Jugendlichen mit verschiedensten Problemlagen zugewiesen bekommen, die diese aber schlichtweg irgendwann nicht mehr soweit auffangen können, dass regulärer Unterricht und ein geregeltes Miteinander möglich werden.
Eskalationen in Schulen aufgrund tatsächlicher oder vermeintlicher Perspektivlosigkeit vieler Schülerinnen und Schülern sowie aufgrund von verschiedensten anderen Problemlagen sind insofern kein Versagen der betreffenden Schulen, sondern sie sind im System angelegt. Diese Reform wird das Problem der „Homogenisierung“ von Klassengemeinschaften absehbar mindestens nicht mildern und selbst, wenn es gelingt, einzelne Schulen wieder nach vorne zu bringen, wird die „Rote Laterne“ in der Logik des jetzigen Verteilungsmechanismus dann einfach an eine andere Schule weitergegeben.
Vor knapp 20 Jahren diskutierte die Bundesrepublik über die Rütli-Schule in Neukölln. In der Folge wurde viel Geld investiert, die Schulentwicklung vor Ort wurde gefördert und die Einbindung in den Sozialraum um die Schule herum verbessert. In den letzten Wochen wurde über an eine andere Schule in einem anderen Bezirk diskutikert. Auch hier war ein Brandbrief der Ausgangspunkt. In einiger Zeit werden wir wohl über eine andere Schule diskutieren. Die Schulnamen ändern sich. Die Problemlagen werden weitergereicht.
Fazit:
Die CDU hat sich an dieser Stelle gegenüber dem Koalitionspartner durch die weitere Exklusivierung der Gymnasien durchgesetzt. Das Probejahr wurde auf Wunsch der SPD abgeschafft. Eine parallele strukturelle Stärkung der Integrierten Sekundarschulen hingegen ist derzeit wie beschrieben nicht erkennbar, womit diese Reform in ihrem faktischen Schwerpunkt eine Gymnasialreform bleibt. Die AfD-Fraktion hat der Schulgesetzänderung mit vorheriger Ankündigung zugestimmt und dies im Plenum des Abgeordnetenhauses unter Anderem damit begründet, dass Deutschkenntnisse einen höheren Stellenwert beim Zugang zum Gymnasium bekommen. Die künftige Nichtberücksichtigung der Gesellschaftswissenschaften beim Zugang an das Gymnasium wurde von der AfD-Fraktion ausdrücklich begrüßt.
Die administrativen Umsetzungen im Nachgang zur Gesetzgebung und die Debatten darum finden nach wie vor statt. Es entstand und entsteht der Eindruck, dass die Koalition zügig „liefern“ wollte und auch schon Erfolge verkündet hat, dass aber mehr Gehör für die Argumente der Angehörten und mehr Koordination und Zeit für die nachgeordneten Einrichtungen (Verwaltung, Schulaufsichten und Schulleitungen) ein Gewinn an Qualität auch im Sinne der Schülerinnen und Schüler und ihrer Familien hätte werden können.
Dass die Schulgesetznovelle bei weiten Teilen der Fachverbände und der Zivilgesellschaft auf Widerspruch stieß, während eine vom Verfassungsschutz beobachtete Partei diese ausdrücklich und mit Ankündigung begrüßte, hätte meines Erachtens ein Anlass zum gesetzgeberischen Innehalten und Nachjustieren sein müssen.
Ein interessanter Nebenaspekt der Novelle ist der Umstand, dass die Neuregelungen zum Übergang, insbesondere die Vergleichsarbeiten, lediglich diejenigen Kinder betreffen, die die Grundschule nach der sechsten Klasse verlassen. Hiervon nicht betroffen sind diejenigen Kinder, die bereits zur fünften Klasse an eines der grundständigen Berliner Gymnasien wechseln möchten. Wie ich oben beschrieben habe, wird diese Reform den Druck im System absehbar erheblich erhöhen. Es war insofern prognostizierbar und es zeichnet sich jetzt auch ab, dass die Nachfrage nach Plätzen an grundständigen Gymnasien erheblich ansteigen wird. An dieser Stelle produziert die Reform „durch die Hintertür“ einen Bedarf nach fünften Klassen an grundständigen Gymnasien.
Die Koalition hat im Koalitionsvertrag erklärt
„Wir bekennen uns zu starken Gymnasien und entwickeln grundständige Gymnasien qualitativ weiter.“
Einen quantitativen Ausbau hat man insofern implizit nicht beschlossen, produziert hier nun aber wie beschrieben, eine erkennbar künstliche Nachfrage. Das Wahlprogramm der CDU ist für die Koalition zwar nicht bindend, sondern der Koalitionsvertrag, aber die Formulierung im Wahlprogramm der Berliner CDU von 2023
„Wir werden es den allgemeinbildenden Gymnasien bei entsprechender Nachfrage freistellen, schon ab Klassenstufe 5 ein Angebot für die Schülerinnen und Schüler zu machen.“
lässt durchaus Raum für eine mögliche künftige Debatten innerhalb der Koalition, ob man beispielsweise die gestiegene Nachfrage künftig befriedigen möchte, oder auch die Übergänge nach Klasse 4 neu regelt.
*Ergänzende Anmerkungen:
Im Anhörungsverfahren wurden verschiedene Institutionen und Akteure angehört und um Stellungnahme gebeten. Weiterhin gaben zivilgesellschaftliche Organisationen Stellungnahmen jenseits der offiziellen Anhörung ab.
Für die Schulgesetzänderung sprachen sich aus:
- Der Rat der Bürgermeister (mit Anmerkungen) (Link zur Parlamentsdokumentation des Ageordnetenhauses)
- Vereinigung der Oberstudiendirektoren des Landes Berlin e.V. (Gymnasialschulleitungsverband; Sitzung des Bildungsausschusses vom 30.05.2024)
- Im Parlament: CDU, SPD, AfD
Die Schulgesetzänderung sahen kritisch, forderten Änderungen und/oder lehnten ab:
- Der Landesschulbeirat Berlin (Link zur Parlamentsdokumentation des Ageordnetenhauses)
- Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung (Link zur Parlamentsdokumentation des Ageordnetenhauses)
- Der Landeselternausschuss (Sitzung des Bildungsausschusses vom 30.05.2024)
- Das Deutsche Institut für Menschenrechte (Link zur Pressemitteilung)
- Der Landesschülerausschuss (Link zu einem Podcastgespräch mit dem LSA-Vorstand)
- Verband Berliner Grundschulleitungen (Sitzung des Bildungsausschusses vom 30.05.2024)
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Berlin (Sitzung des Bildungsausschusses vom 30.05.2024)
- Cornelia Liedtke, Anwältin für Schulrecht (Sitzung des Bildungsausschusses vom 30.05.2024)
- Berliner Bündnis für schulische Inklusion (Link zur Pressemitteilung)
- Im Parlament: Fraktionen DIE Linke und Bündnis90/Die Grünen
Beitragsfoto: Marco Fechner via Ideogram.ai