Von Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch wollte ich zum Schuljahresende erfahren, wie sie die Stimmung in den Schulgemeinschaften auch vor dem Hintergrund des Nahost-Konflikts wahrnimmt, welche Unterstützung die Bildungsverwaltung den Schulen anbietet, welche Rolle die Träger der Demokratiebildung dabei spielen, ob es hilfreich ist, die Trägerlandschaft als „Wildwuchs“ zu bezeichnen und welche Qualitätskriterien die Bildungsverwaltung künftig für die Vergabe von Ausschreibungen in dem Bereich anlegt.

Ich wollte von ihr erfahren, wie eine zusätzliche Sprachförderung in den Schulen stattfinden soll, da die bisher von der Koalition ins Feld geführte Argumentation für eine Verengung der Förderprognose keine Förderung, sondern eine Segregation ist, wie insbesondere in den Integrierten Sekundarschulen eine Förderung stattfinden soll und wie der Senat dabei unterstützen möchte.

Außerdem ging es um die Neuregelungen bei der Ruhendstellung und Aufhebung der Schulpflicht im Rahmen der neu gefassten Pararaphen 43 bis 43b Schulgesetz, die Frage, welche Unterstützung und Angebote Kinder und Familien dann erhalten und ob sie es als Kapitulation des Bildungswesens vor dem jeweiligen Kind ansieht, wenn man es aus der Schulpflicht entlässt.

Wir sprachen über ihre Hoffnungen in das Kitachancenjahr und auch darüber, welche Rolle es angesichts der Dimension der desaströsen IQB-Ergebnisse auch des letzten Jahres in der Gesamtschau spielen kann.

Angesichts der Debatten in der Koalition über die „Willkommensschule“ in Tegel wollte ich erfahren, ob eine Integration Geflüchteter ins allgemeine Schulsystem wirklich beabsichtigt ist und wir sprachen zum Ende des Gesprächs noch über verschiedene Fragen zur Ausgestaltung des geplanten Religionsunterrichts.

Danke für die Möglichkeit des Gesprächs.

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