Fast die Hälfte der Drittklässler schaffen Mindeststandard in Lesen und Rechnen nicht“ weiterhin „Noch schlechter schneiden die Achtklässler an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen ab: Im Mathetest scheiterten 74 Prozent an den Mindestanforderungen, im Lesen 62 Prozent.“

Hierbei handelt es sich um Auszüge aus einem im Sommer 2024 erschienenen Bericht des RBB zu den Ergebnissen der VERA3- und VERA8 Vergleichsarbeiten in Berlin. Eine detailliertere tabellarische Aufschlüsselung findet sich in der Antwort der Bildungsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage.

Um die Sprachkenntnisse der Berliner Schülerinnen und Schüler von Beginn an zu verbessern, hat sich die Koalition auf eine Anpassung des §55 des Berliner Schulgesetzes verständigt. Kinder werden auch weiterhin vor dem Besuch einer Grundschule zu einer Sprachstandfeststellung verpflichtet. Sollte sich bei dieser herausstellen, dass die Sprachkenntnisse nicht hinreichend für einen Schulbesuch sind, werden die Eltern des betreffenden Kindes verpflichtet, für ihr Kind eine Sprachförderung in einer Kindertagesstätte oder einer Sprachfördereinrichtung in Anspruch zu nehmen.

Diese Regelung bestand bereits bisher, allerdings wurden mit der Gesetzesänderung unter Anderem der wöchentliche Stundenumfang der Sprachförderung vor der Einschulung ausgeweitet und die sogenannten „Kitagutscheine“ sollen künftig an alle Eltern proaktiv und behördenseitig versandt werden. Damit soll das Antragsverfahren verkürzt und damit barriereärmer gemacht werden.

Insbesondere für Eltern, die selbst über nur geringe Sprachkenntnisse verfügen, kann dies eine Erleichterung sein und damit den Zugang von Kindern zu frühkindlicher Bildung erleichtern. Die Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker der Koalition bezeichnen dieses Konzept als „Kitachancenjahr“.

Hiermit sollen auch diejenigen 7% der Berliner Kinder zwischen 3 und 6 Jahren erreicht werden, die derzeit keine Kita besuchen (Podcastgespräch mit Staatssekretär Liecke herzu). Inwieweit das neue Verfahren erfolgreicher sein wird, als das Bisherige, wird sich zeigen.

Es bleibt mindestens vorerst es bei der individuellen Verpflichtung von Kindern aufgrund der (nicht) nachgewiesenen Sprachkenntnisse. Anhänger einer allgemeinen Vorschule dürften insofern enttäuscht sein, dass dieses Modell keine Vorschule ist, auch, wenn der Regierende Bürgermeister diese angekündigt und das „Kitachancenjahr“ auch immer wieder als solche dargestellt und bezeichnet hat, wie beispielsweise im Dezember im Plenum des Abgeordnetenhauses oder an verschiedenen anderen Stellen (RBB), (TAZ). Die Bildungspolitische Sprecherin der SPD, Maja Lasic, stellte im Sommer 2024 auf diesen Terminus angesprochen dar, das „Kitachancenjahr“ sei keine Vorschule, sondern ein „Verschicken von Kitagutscheinen“ durch den Staatssekretär.

Bildungssenatorin Günther-Wünsch (CDU) erklärte im Januar 2025 beim Wirtschaftspolitischen Frühstück der IHK Berlin auf eine Publikumsfrage hin, sie könne sich eine Einführung der Vorschule vorstellen, hierfür müsste allerdings das Grundgesetz geändert werden.

Dass der Regierende Bürgermeister und die Bildungssenatorin zu derart unterschiedlichen Interpretationen kommen, was den Inhalt der eigenen Gesetzesnovelle angeht, ist bemerkenswert.

Die Kitalandschaft begrüßte die Gesetzesänderung zum Kitachancenjahr weitgehend (vgl. die Podcastgespräche mit dem Geschäftsführer des FRÖBEL e.V., Stefan Spieker und dem Geschäftsführer des Verbands der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger Berlin e.V., Lars Békési). Letzterer hat sich auch dazu geäußert, weshalb das Konzept „Vorschule“ im klassischen Sinne einem überholten Bildungsverständnis entspräche. Lesenswert zu dieser Debatte auch der Debatten-Gastbeitrag von Stefan Spieker hier auf dem Blog: „Bildungsorte müssen Verantwortung übernehmen“ zum Bildungs- und Selbstverständnis von Kindertagesstätten und ihrer Verantwortung für die Bildungschancen der Kinder nach dem Wechsel zur Grundschule.

Die wohl größte Herausforderung des „Kitachancenjahres“ wird absehbar, die individuelle Besuchspflicht im Zweifel auch durchzusetzen. Hieran sind die Berliner Behörden bereits in der Vergangenheit regelmäßig gescheitert. Ob die jetzige Koalition das besser hinbekommt, als die Vorgängersenate, wird sich zeigen. Hier steckt der Teufel in etlichen bürokratischen Detailfragen und der Zusammenarbeit zwischen den Behörden, den Trägern der frühkindlichen Bildung und auch den Eltern der betreffenden Kinder.

Nach allem, was zu vernehmen ist, haben die Senatorin und ihr Staatssekretär Liecke den Austausch mit den Trägern der frühkindlichen Bildung im Vergleich zu den Vorgängersenaten qualitativ und quantitativ deutlich verbessert.

Die Kinder, die das überarbeitete Format erstmalig erreichen soll, werden im August 2026 eingeschult. Die Bildungssenatorin äußerte hier im Podcast die Hoffnung, auf eine 100%-ige Kitabesuchsquote der Drei- bis sechsjährigen. Das wären 7 Prozentpunkte mehr, als heute.

Das „Kitachancenjahr“ ist wichtig und sinnvoll, kann aber nur ein Baustein von vielen sein, angesichts dessen, dass in Berlin rund 40% der Schülerinnen und Schüler (jüngste VERA-Vergleichsstudie) nur über Deutschkenntnisse unterhalb der Mindeststandards verfügen. Einer der wichtigen Aspekte des „Kitachancenjahres“ ist, dass es versucht, die Kinder in einer frühen Lebensphase zu erreichen und Sprachdefizite noch vor der Einschulung ausgleichen möchte.

Offen bleibt mithin die Frage, wie diejenigen Kinder gestärkt werden, die entweder Sprachdefizite trotz eines Kitabesuchs haben, oder die erst nach Erreichen des Einschulungsalters nach Deutschland kommen.

Stärkung der Grundschulen (?)

Um die Mathematik- und Deutschkompetenzen der Grundschulkinder zu stärken, hat die Koalition die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von Fachleitungen Deutsch und Mathematik an Grundschulen geschaffen (Berlin.de). Die Einführung dieser sogenannten Funktionsstellen ist eine Maßnahme zur Förderung der Entwicklung der Schulen vor Ort, die aber ebenfalls erst in ein paar Jahren Wirkung zeigen wird.

Hinzu kommt, dass nach derzeitigem Stand nicht genügend Stellen ausgeschrieben sind, um die rund 460 Berliner Grundschulen mit diesen Fachleitungen auszustatten. Dieser Prozess dürfte sich bei Fortschreibung des aktuellen Tempos noch über mehrere Jahre hinziehen, bevor er die Schülerinnen und Schüler aller Schulen tatsächlich erreicht. Schulen in schwieriger Lage werden priorisiert versorgt.

Da die Bewerber:innen für diese Funktionsstellen die Lehramtsbefähigung mitbringen müssen und der Bewerbermarkt beinahe „abgegrast“ ist, ist davon auszugehen, dass es hier eher wenige Neueinstellungen, sondern eher Personalentwicklungen geben wird. Dies kommt der Schulentwicklung zugute und kann auch die Schulleitungen entlasten (was sinnvoll ist), wird aber die Stundenabdeckung vorerst absehbar verringern, da die betreffenden Personen dann weniger Unterricht erteilen, als zuvor.

Ein Beispiel für eine unmittelbare Stärkung der Grundschulen, insbesondere derer in schwieriger Lage, wäre eine gezielte Steuerung des Personaleinsatzes, also ein explizites Zuweisen von Lehrkräften an bestimmte Schulen. Dies passiert nach wie vor nicht bzw. in zu geringem Umfang. Die vorherige Bildungssenatorin Busse (SPD) hatte eine gezielte Zuweisung angeordnet. Die aktuelle Senatorin Günther-Wünsch kassierte die Entscheidung direkt nach Amtsantritt, da diese im Zweifel Abwanderungsbewegungen von Lehrkräften, beispielsweise nach Brandenburg erzeugen könnte (vgl. SZ.de). Sie plädiert stattdessen dafür, Lehramtsstudierende bereits im Referendariat an ihre späteren Schulen zu bringen. Dies wäre eine eher mittelfristig wirkende Verteilung.

Jüngst hat die Bildungssenatorin entschieden, dass Schulen einen dreiprozentigen Anteil ihrer Personalstunden in Stellen mit anderen Professionen „umwandeln“ müssen. Dies würde dazu führen, dass gut bis sehr gut ausgestattete Schulen einen Teil ihrer frei werdenden Lehrkräftestellen nicht mit Lehrkräften nachbesetzen können.

Profiteure dieser Entscheidung könnten unter Anderem Schulen in schwieriger Lage sein, jedoch ist noch nicht nachvollziehbar, wie groß die Steuerungswirkung tatsächlich sein wird. Es ist nicht zu erwarten, dass diese Neuregelung in der Personalzumessung aufgrund des beinahe überall bestehenden Personalmangels zu unmittelbaren Personalverschiebungen führen wird. Eher handelt es sich um ein Abschmelzen des Stellenplans, das dazu führt, dass an einigen Schulen künftig keine Neueinstellungen mehr möglich sind.

Aus den genannten 3% der umzuwandelnden Stellen soll ein Stellenpool gebildet werden, der von den bezirklichen Schulaufsichten verwaltet wird. Diese sollen aus diesem Pool Personal gezielt an einzelne Schulen zuweisen dürfen.

Ebenfalls sollen aus diesem Stellenpool Nachsteuerungen im Bereich der Inklusion erfolgen. Festgelegt wurde, dass alle Grundschulen die gleiche Grundausstattung an Sonderpädagikstunden erhalten und dann ggf. zusätzliche Stellen beantragen können. Die GEW Berlin, der Landeselternausschuss Schule, der Grundschulverband, der Verband Sonderpädagogik und das Berliner Bündnis für schulische Inklusion haben dieses Vorgehen deutlich kritisiert, da sie hierdurch diejenigen Grundschulen benachteiligt sehen, die sich im Bereich der Inklusion besonders engagieren und viele Kinder mit Förderbedarfen beschulen.

Leidtragende wären demnach die Kinder, aber auch Beschäftigte und Eltern und somit auch die Förderung in den Bereichen Deutsch und Mathematik. In diesem Zusammenhang wurde die „Nachsteuerungsreserve“ bzw. deren Verteilung als „intransparent“ kritisiert. Auch an dieser Stelle ist eine Herabpriorisierung der Inklusion durch den Senat erkennbar, während in dieser Verteilungslogik diejenigen Schulen im Vorteil sind, die weniger Arbeit im Bereich der Inklusion leisten.

Schulen in schwieriger Lage

Schulen in schwieriger Lage haben neben einer oft quantitativ schlechteren Ausstattung auch häufig mit einem geringen Fachkräfteanteil zu kämpfen, sie haben also vergleichsweise wenige vollständig ausgebildete Lehrkräfte, so dass sie auf Quer- und Seiteneinsteigende angewiesen sind. In Schulen in schwieriger Lage addieren sich somit besondere Herausforderungen bei den Schülerinnen und Schülern sowie Benachteiligungen bei der Personalausstattung (u.A. hierzu auch das Podcastgespräch mit der Schulleiterin und Vorsitzenden des Schulleiterverbands IBS, Karina Jehniche).

Inwiefern die Streichung der „Brennpunktzulage“ aus dem Landeshaushalt die Probleme dieser Schulen eher noch verschärfen wird, bleibt abzuwarten. Die Senatorin argumentierte im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses für die Streichung der Zulage, da diese keine Sogwirkung in die betreffenden Kieze erzeugt habe. Andererseits bleibt zu beobachten, ob die Streichung Abwanderungsbewegungen erzeugt.

„Die besondere Ressourcenzuweisung für Schulen in herausfordernder Lage, Bonus-Programm und Berlin-Challenge sowie die Brennpunktzulage werden in bestehender Form beibehalten.“

Koalitionsvertrag 2023 – 2026, S. 43

Weiterhin spielt eine Rolle, dass Lernprobleme häufig in den sozialen Verhältnissen der Schülerinnen und Schüler begründet sind, auf die die Schulen selbst wenig Einfluss haben. Auch an dieser Stelle werden die kommenden Einspaungen im Landeshaushalt vermutlich eher kontraproduktiv wirken und die Lebens- und Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler und ihrer Familien, aber auch die Arbeitsbedingungen der Schulbeschäftigten erschweren.

Ein Teil der Berliner Schulen (150 von rund 930 Schulen inklusive 34 der rund 460 Berliner Grundschulen) wird seit dem Herbst 2024 durch Mittel aus dem Bund-Länder-getragenen „Startchancenprogramm“ unterstützt. Hierdurch sollen in den betreffenden Schulen unter Anderem verstärkt Mathematik- und Deutschangebote unterbreitet werden. Die Senatsbildungsverwaltung setzt hierbei auf die Einführung sogenannter „Bänder“ für Mathematik und Deutsch, also feste Angebote im Tagesablauf, die auch evaluiert werden sollen.

Unklar bleibt indes, welche zusätzliche Unterstützung diejenigen Schulen erhalten, die nicht am Startchancenprogramm teilhaben können. Diese können zwar auch eigenständig entsprechende Förderbänder beschließen, hierbei aber nicht auf die notwendigen zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen zugreifen, sondern müssen dies grundsätzlich mit den eigenen Ressourcen stemmen.

An dieser Stelle muss der Senat noch nachsteuern, wenn er alle berliner Kinder fördern möchte und wenn sichergestellt werden soll, dass die Schulleistungen der „Startchancenschulen“ nach dem Auslaufen des zeitlich befristeten Programms nicht wieder stagnieren. Dass die Senatorin und ihre Staatssekretär:innen auch vor dem Hintergrund der verstärkten Leseförderung prominent fürs Lesen von Kinderbüchern geworben haben, ist eine schöne Würdigung der wichtigen Arbeit von Kinderbuchautor:innen. Wichtig wäre auch, denjenigen Kindern Leseangebote zu ermöglichen, deren Eltern es sich nicht leisten können, regelmäßig Bücher zu kaufen.

Dies wäre unter Anderem durch eine Stärkung der Berliner Schulbibliotheken möglich. Für diese gibt es leider seit Jahren kein Personalkonzept und auch unter Schwarz-Rot sind hierzu keine Überlegungen bekannt, das zu ändern. Die aktuell rund 300 in Berlin vorhandenen Schulbibliotheken stützen sich auf ein Potpurri aus jeweiligen Einzellösungen zur Finanzierung, seien es Fördervereine, ehrenamtliche Großeltern, Honorarmittel der Schulen (die dafür an anderer Stelle sparen) und und und. Hörempfehlung: Podcastgespräch mit der Schulbibliothekarin Kathrin Schoellhammer vom Januar 2023.

Vor ihrem Amtsantritt platzierte die heutige Senatorin das Thema „Lehrkräfte, die in die Verwaltung abgeordnet wurden, sollen zurück in die Schulen“ mehrfach prominent. Derzeit scheint das Thema keines mehr zu sein, was auch aus Sicht der Grundschulen schade sein dürfte.

Ein seit Jahren bestehendes Problem der Bildungsverwaltung, fehlende Datenlagen, zieht sich auch durch diesen Themenkomplex. Der Landeselternausschuss Schule wollte im Oktober 2024 in einer schriftlichen Anfrage von der Bildungsverwaltung wissen, ob der Bildungsverwaltung Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorliegen, die die Qualitätsunterschiede zwischen ausgebildeten Lehrkräften und quereinsteigenden Lehrkräften in der Schulanfangsphase (Klasse 1 und 2) erheben.

Insbesondere, wenn über Sprachförderung in Grundschulen gesprochen wird, sind diese 2 Jahre entscheidend und insofern ist dieser Aspekt durchaus relevant. Expliziter Auftrag der Schulanfangsphase ist „[…] der Erwerb von Grundfertigkeiten im Lesen, Schreiben, im mathematischen Denken und im musisch-künstlerischen Bereich […] (§20 Schulgesetz von Berlin).

Die Antwort der Bildungsverwaltung vom 13. Dezember 2024 (liegt mir vor):

„Derartige Untersuchungen sind hier nicht bekannt.“

Weiterhin wollte der Landeselternausschuss wissen, wie das Verhältnis von Lehrkräften mit abgeschlossenem lehramtsbezogenem Studium und Quereinsteigenden in der Schulanfangsphase ist. Die Antwort der Bildungsverwaltung:

„Die Daten zur Ermittlung dieses Verhältnisses werden in der angefragten Form nicht erhoben.“

Ebenso konnte die Bildungsverwaltung keine Antwort auf die Frage geben, wie viele Quereinsteigende in Berlin in den Klassen 1 und 2 überhaupt unterrichten.

Ohne Zweifel ist die „Berliner Schule“ auf Quereinsteigende angewiesen und es steht mir auch nicht zu (und es ist auch nicht mein Ansinnen), negative Pauschalurteile zu bedienen. Offensichtlich ist aber, dass das Verhältnis von Quereinsteigenden zu ausgebildeten Lehrkräften passen muss, um die Quereinsteigenden hinreichend qualifizieren zu können.

An vielen Schulen, insbesondere in schwierigen Lagen, stimmt dieses Verhältnis schon sehr lange nicht mehr und insofern wäre eine datenbasierte Begleitung auch bei der Lehrkräftequalifizierung notwendig, wenn es letztlich darum gehen soll, die Kompetenzen der Grundschüler:innen zu steigern.

Fazit

Die Debatte um den Auftrag und die Verantwortung der Kitaträger für die spätere Beschulbarkeit wird derzeit sowohl politisch, als auch unter den Kitaträgern geführt. Das ehemalige Bundesprogramm der „Sprach-Kitas“ wird im Land Berlin mindestens erstmal bis 31.07.2025 fortgeführt.

Um die desaströsen Ergebnisse, die die Vergleichsarbeiten der letzten Jahre offenbart haben, wirklich anzugehen, müssen insbesondere die Grundschulen gestärkt werden. Hierzu gibt es zwar teilweise Bemühungen, beispielsweise im Rahmen des „Startchancenprogramms“, diese setzen aber allenfalls punktuell an, oder leiden wie das Konzept der Förderbänder Deutsch und Mathematik darunter, dass sie „obendrauf kommen“, ohne, dass den Schulen, die nicht in Sonderprogrammen stecken (die meisten), die nötigen Ressourcen gegeben werden.

Die Förderbänder könnten mit zusätzlichen Mitteln für den Schulischen Ganztag gestärkt werden, aber auch in diesem Zusammenhang setzt der Senat den Rotstift an.

Die Fachleitungen werden in nicht ausreichendem Tempo besetzt.

Dass man zentral eine Qualitätsverbesserung vorbereiten kann, ohne hinreichende Daten zur Lehrkräftequalität in den Jahrgängen 1 und 2 zu haben, wird die Bildungsverwaltung noch nachweisen müssen.

Wenn die wesentlichen Antworten auf die sehr grundlegenden Probleme in Deutsch und Mathematik „Startchancenprogramm für 34 von 457 Grundschulen“, „Lesebänder für die, die noch Ressourcen haben“, „Nachsteuerungsreserve“ sowie das Kitachancenjahr für 7% der Berliner 3- bis 6-Jährigen sind, dann werden diese bei aller Sinnhaftigkeit einzelner Maßnahmen der erschreckenden Dimension des Problems absehbar nicht gerecht.

Überdies berühren die Kürzungen im Landeshaushalt auch aktuell noch bestehende Angebote der frühkindlichen Sprachförderung.

Beitragsfoto: Marco Fechner via Ideogram.ai