Teil 2 zur Schwarz-Roten Koalitionshalbzeit in Berlin.

Über ein Bildungssystem zu schreiben, in dem Bildungschancen so ungleich verteilt und familienabhängig sind, wie im Deutschen, ist nicht möglich, ohne sich vorher mit den unterschiedlichen Startbedingungen der Kinder und Jugendlichen auseinanderzusetzen. An dieser Stelle soll es um den „Faktor Kinderarmut“ gehen und die Frage, wie der Berliner Senat mit dem Thema umgeht.

Ein paar „harte Fakten“, die die Basis zu diesem Beitrag sind, als Einstieg:

  • Die Bildungschancen eines Kindes hängen in Deutschland in einem erheblichen Maße von den sozioökonomischen Bedingungen seines Elternhauses und vom Bildungshintergrund der Eltern ab (Bundeszentrale für politische Bildung). Kitas und Schulen sind nicht in der Lage, diese Unterschiede strukturell auszugleichen. Berlin nimmt sich dabei nicht aus.
  • Kinderarmut führt zu schlechteren Bildungschancen (Hans Boeckler-Stiftung).
  • Trotz im OECD-Vergleich überdurchschnittlicher Investitionen in die Schulbildung gleichen sich die Chancen der Kinder und Jugendlichen nicht an (SWR.de).
  • Kinder mit Migrationshintergrund sind an Hauptschulen über- und an Gymnasien unterrepräsentiert (Sachverständigenrat für Integration und Migration). Jugendliche mit Migrationshintergrund erwerben deshalb im Vergleich zu ihren Mitschüler:innen ohne Migrationsgeschichte häufiger lediglich untere oder gar keine Schulabschlüsse.
  • Kinder mit Migrationshintergrund besuchen seltener eine Einrichtung der frühkindlichen Bildung (beispielsweise eine Kita), als Kinder ohne Migrationshintergrund (Statistisches Bundesamt). Die Ursachen hierfür sind vielfältig.
  • Die Ursache für schlechtere Bildungschancen von Kindern aus Familien mit Migrationsgeschichte ist nicht der „Status Migrationshintergrund“ an sich, sondern die sozioökonomische Situation, in der viele Familien mit Migrationshintergrund aus verschiedensten Gründen leben (Sachverständigenrat für Integration und Migration) und teilweise auch eine Benachteiligung innerhalb des Schulsystems, die in Berlin auch derzeit wieder verstärkt zu erleben ist. Dies insbesondere im Bereich der Beschulung Geflüchteter und bei der Kriteriensetzung für die Übergänge an weiterführende Schulen (zu diesen Punkten in folgenden Beiträgen mehr).

In diesem Beitrag werde ich mich mit der Frage befassen, welche Anstrengungen die Berliner Senatskoalition unternimmt, um Kinder- und Familienarmut zu beenden, bzw. deren Folgen abzumildern. Ich greife hierbei auch die Bundesprogramme der Parteien auf, da sich nach derzeitigem Stand im Bund ebenfalls eine Schwarz-Rote Koalition abzeichnet und weil die Armutsbekämpfung sehr wesentlich vom Bund ausgehen muss, wenn sie denn grundsätzlich sein soll.

Vorweg: im Folgenden werde ich mich auch auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit beziehen. Diese finden sich unter den folgenden Links (Excel-Tabellen) und sind sehr umfängliche Zahlenwerke, die sowohl Bundes-, Landes-, als auch kommunenbezogene Auswertungen zulassen. Ich werde der Übersichtlichkeit halber nicht jeden Zahlenwert aufs Neue verlinken, sondern bitte, die Ergebnisse in den Tabellen ggf. selbst zu generieren. Die Statistiken haben unterschiedliche Stichtage, da nicht jede Statistik zum gleichen Zeitpunkt erhoben wird. Ich werde die Stichtage/Monate jeweils benennen.

a) Kinder im SGBII , b) Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte, c)