Im Vorfeld der Wahlen zum Abgeordnetenhaus habe ich mir vorgenommen, die Wahlprogramme der antretenden Parteien mit Aussicht auf einen Einzug ins Abgeordnetenhaus näher unter dem Aspekt „Bildung, Jugend und Familie“ anzuschauen und dazu hier auch was Zusammenfassendes und kommentierendes zu veröffentlichen. Hierbei habe ich insbesondere auf folgende Aspekte geschaut:

  • Welche Priorität haben Bildung, Jugend und Familie im Gesamtprogramm?
  • Gibt es einen „Roten Faden“?
  • Sind die Vorhaben realitätstauglich?
  • Welche Themen und Aspekte werden de-priorisiert?
  • Abgleich mit den Prioritäten der zurückliegenden Wahlperiode (2021-2026) sowie  Anträgen und und Initiativen in der zurückliegenden Wahlperiode.
  • Diskursprägende Personen der Parteien in der zurückliegenden Wahlperiode

 

Ich starte diese Reihe mit der FDP Berlin.

Die FDP war in der zurückliegenden Legislatur bis zur Wiederholungswahl im Abgeordnetenhaus vertreten. In dieser Zeit befasste sie sich (wie alle Fraktionen) inbesondere mit der Corona-Bewältigung. Eigene Impulse kamen über den damaligen bildungspolitischen Sprecher der Fraktion, Paul Fresdorf, beispielsweise für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kitaträger, gelingende Übergänge von der Kita zur Grundschule  und für eine bessere finanzielle Ausstattung der freien Schulen.

Die Wiedereinführung der Verbeamtung von Lehrkräften lehnte die FDP ab und forderte stattdessen in einem Antrag attraktivere Karrierewege, auch, um dem Fachkräftemangel in den Schulen zu begegnen.

Dr. Maren Jasper-Winter, damals Sprecherin für die berufliche Bildung und diesjährige Co-Spitzenkandidatin, bemühte sich insbesondere um eine bessere Ausstattung der Oberstufenzentren, gelingende Übergänge von der Schule in die berufliche Ausbildung und kürzere Wartezeiten bei der Ausstellung von Dokumenten, wie beispielsweise Geburtsurkunden.

Die Prioritäten in der Arbeit im Abgeordnetenhaus deckten sich insofern mit dem Wahlprogramm von 2021. Die FDP schied im Februar 2023 im Zuge der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus aus dem Parlament aus.

 

Wahlprogramm 2026

Priorität von Bildung, Jugend und Familie im Wahlprogramm

 Die FDP stellt die Bildung im Wahlprogramm sprichwörtlich ganz nach vorne. Die FDP sieht Sprachbildung als zentrale Notwendigkeit an und fordert bzw. verspricht Verbesserungen in diesem Bereich in der Verantwortlichkeit der Kitaträger. Sie deckt sich an dieser Stelle mit dem bildungspolitischen Diskurs der vergangenen Jahre und dürfte mit dieser Forderung insbesondere bei CDU und SPD „anschlussfähig“ sein.

Die Adressierung der Kitas als Ort der frühen Sprachbildung ist allein schon deshalb sinnvoll, weil die Grundschulen weder die räumlichen, noch die personellen Kapazitäten für berlinweit weitere Jahrgänge hätten.

Eine klassische FDP-Positionierung ist die Aussage im Wahlprogramm „Bildung ist Freiheit. Sie ist der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben, zu Teilhabe und Aufstieg, unabhängig von Herkunft oder Elternhaus.“

Die sozialwissenschaftliche Erkenntnis, dass für Chancen nicht nur Bildung, sondern auch andere Faktoren (beispielsweise die soziale Herkunft und die Frage, ob ein Kind in Armut aufwächst, oder nicht) entscheidend sind, wird im Wahlprogramm weitgehend umgangen.

Der Themenkomplex „Soziales“ findet sich ganz am Schluss des Wahlprogramms, ab Seite 110. Das Thema „Kinderarmut“ wird allenfalls bei der Forderung gestreift, dass der Unterhaltsvorschuss schneller ausgezahlt und von säumigen Elternteilen eingetrieben werden solle. Alleinerziehende sollen laut Wahlprogramm „Unterstützung“ bekommen. 

Armut wird insbesondere mit fehlendem Erwerbseinkommen, oder dauerhafter Krankheit begründet. Schlechte Arbeitsbedingungen und/oder zu niedrige Löhne, die in Berlin ein großes Problem sind, finden im Wahlprogramm keine gesonderte Erwähnung.

 

Versprechungen und Prioritäten für die Wahlperiode 2026 bis 2031

Ich habe verschiedene Vorhaben herausgegriffen, an denen sich die Linie der FDP-Programmatik skizzieren und Muster erkennnen lassen, insbesondere eine Aufwertung der freien Schulen, eine Entbürokratisierung des Schulsektors und ein sich wiederkehrend zeigend fehlendes Verständnis der Strukturen, die man reformieren und teilweise sogar abschaffen möchte.

Die FDP hat sich im Wahlprogramm nichts Geringeres vorgenommen, als eine Verwaltungsreform. Schulen sollen mehr Eigenständigkeit bekommen, Doppelstrukturen sollen abgebaut werden und die FDP möchte überall entbürokratisieren, also auch in der Bildung. Sie formuliert im Wahlprogramm (Originaldokument)

 

„Wir wollen, dass sich Berliner Schulen frei entfalten können. Dazu brauchen sie mehr Eigenverantwortung bei der Umsetzung von Rahmen- und Haushaltsplänen sowie die Möglichkeit, ihr Personal selbst auszuwählen.“

Im Rahmen der schulischen Eigenständigkeit haben Berliner Schulen bereits heute viele Freiheiten im Umgang mit Rahmenlehrplänen.

Zur Bewirtschaftung der Haushaltspläne wurden unter dem aktuellen Senat deutliche Flexibilisierungen geschaffen.

Die Möglichkeit, ihr Personal selbst auszuwählen, haben die Schulen bereits heute.

Weiterhin formuliert das Wahlprogramm:

 

„Wir wollen die personelle Situation der Schulen bei der Selbstverwaltung weiter verbessern, um Lehrkräfte und die pädagogische Schulleitung von Verwaltungsaufgaben zu entlasten.“

Eine klassische FDP-Position, die auf einen breiten Konsens auch bei den meisten anderen Parteien treffen dürfte, die zur Wahl antreten. Lediglich: an öffentlichen Schulen gibt es keine originär „pädagogische Schulleitung“. Dieser Begriff stammt aus den Strukturen freier Schulen und hier, wie auch an anderen Stellen ist zu erkennen, dass den Autor:innen des Bildungsprogramms möglicherweise Einblicke in Strukturen und Logiken öffentlicher Schulen fehlen. Eine weitere Forderung:

 

„Im Rahmen ihrer Personalautonomie wollen wir es Schulen außerdem ermöglichen, schulspezifisch multiprofessionelle Teams aus pädagogischem Personal, Verwaltungspersonal, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Psychologinnen und Psychologen zu bilden.“ 

All das ist bereits heute möglich. Ergänzend wird formuliert:

„Mehr Entscheidungsfreiheit geht aber stets mit Verantwortung einher. Das heißt insbesondere, dass sich Schulleitungen an der Entwicklung der jeweiligen Schule werden messen lassen müssen.“ 

Das ist bereits heute so. Offen bleibt im Wahlprogramm, welche Konsequenzen bei Nichterreichen der Ziele folgen sollen.

 

Wir starten eine radikale Entbürokratisierung im Schulsektor. Dazu gehört der sogenannte Zustimmungsvorbehalt gegenüber den Erziehungsberechtigten, den wir in eine Ablehnungsmöglichkeit umwandeln wollen. Demnach müssen nicht mehr die Lehrkräfte die Zustimmung der Eltern einholen, sondern die Eltern ihre Ablehnung aktiv einbringen.

Was mit dem „Zustimmungsvorbehalt“ gemeint ist und welche Rechtsgüter hier betroffen sein sollen (beispielsweise elterliches Erziehungsrecht, oder der Datenschutz), bleibt im Wahlprogramm unklar. Auf eine schriftliche Anfrage bei der FDP hin erhielt ich die Antwort

 „Der im Wahlprogramm verwendete Begriff „Zustimmungsvorbehalt“ ist nicht als feststehender schulrechtlicher Fachbegriff zu verstehen. Gemeint sind die zahlreichen schulischen Verwaltungs- und Organisationsvorgänge, bei denen heute routinemäßig eine ausdrückliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden muss, obwohl in der Praxis nur selten Einwände bestehen. 

Mit unserer Formulierung verfolgen wir das Ziel, diese Verfahren dort zu vereinfachen, wo dies rechtlich möglich und sachgerecht ist. Statt eines generellen „Opt-in“-Verfahrens streben wir in geeigneten Fällen ein „Opt-out“-Verfahren an. 

Eltern würden weiterhin umfassend informiert und hätten selbstverständlich die Möglichkeit, einer Maßnahme zu widersprechen. Ziel ist es, Lehrkräfte und Schulen von unnötigem Verwaltungsaufwand zu entlasten und ihnen mehr Zeit für ihre pädagogische Arbeit zu geben. Dieser Ansatz entspricht unserem grundsätzlichen Ziel einer deutlichen Entbürokratisierung des Bildungswesens.

Dabei denken wir insbesondere an organisatorische Standardvorgänge, bei denen nach geltendem Recht Gestaltungsspielräume bestehen. Unser Wahlprogramm enthält bewusst keine abschließende Aufzählung einzelner Fallgruppen, weil eine konkrete Ausgestaltung stets unter Beachtung der bestehenden Rechtslage erfolgen müsste.

Selbstverständlich sollen gesetzlich vorgeschriebene Zustimmungserfordernisse nicht entfallen. Das gilt insbesondere dort, wo höherrangiges Recht – etwa das elterliche Erziehungsrecht aus Artikel 6 Grundgesetz, datenschutzrechtliche Vorgaben oder Bestimmungen des Kinder- und Jugendschutzes – eine ausdrückliche Einwilligung verlangt. Diese Rechtspositionen stehen für uns nicht zur Disposition. 

Unser Vorschlag zielt daher nicht auf eine Einschränkung von Elternrechten, sondern auf eine Modernisierung und Vereinfachung von Verwaltungsabläufen innerhalb des bestehenden verfassungs- und einfachgesetzlichen Rahmens. Wo eine ausdrückliche Zustimmung rechtlich erforderlich ist, bleibt sie selbstverständlich erhalten.“

Es dürfte spannend zu diskutieren sein, welche Zustimmungserfordernisse noch zur Disposition gestellt werden können, wenn die genannten und bereits bestehenden Einschränkungen eingehalten werden sollen. Die Forderung, die Schulen sollen entscheiden und Eltern sollen ggf. widersprechen, ist für eine liberale Partei überraschend obrigkeitsstaatlich und dürfte an der Lebensrealität bzw. den Lebensumständen vieler Familien vorbei gehen.

Auch stellt sich die praktische Frage, welche Entscheidungen viele Lehrkräfte überhaupt bereit wären, den Elternhäusern abzunehmen, insbesondere bei den Elternhäusern, die ohnehin schwer erreichbar sind. Eine weitere Forderung:

 

„Zudem wollen wir die Aussetzung sämtlicher Regularien und bürokratischer Hürden im schulischen Bereich auf ein Jahr erreichen. Nur das Notwendige soll anschließend wieder eingeführt werden.“

Da zur Bürokratie beispielsweise auch Dokumentationspflichten beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gehören und die Aussage keine Einschränkungen vornimmt, habe ich diesbezüglich im Podcastgespräch mit Co-Spitzenkandidatin Dr. Maren Jasper-Winter nachgefragt. Diese Dokumentationspflichten sollen vorübergehend auch wegfallen, nach ihrer Einschätzung würden diese aber nach Ablauf der Jahresfrist wieder eingesetzt.

Das Wohl vieler Berliner Kinder würde durch eine solche einjährige Aussetzung der Dokumentationspflichten absehbar gefährdet. Darüber hinaus fällt Bürokratie beispielsweise im Zuge der schulischen Selbstverwaltung und der Mitwirkung  von Eltern, Schüler:innen und Personal an und auch bei der Verwaltung des eingesetzten Personals. Mein Einwand im Podcastgespräch, dass Bürokratie hilft, Rechtssicherheit herzustellen und Willkür zu vermeiden, wurde nach meinem Eindruck eher skeptisch aufgenommen. Die FDP formuliert im Wahlprogramm weiterhin:

 

„Auf die bezirkliche Schulaufsicht kann zukünftig verzichtet werden, wenn die Schulen eigenverantwortlich arbeiten. Die von den Freien Demokraten geforderte Aufgabentrennung zwischen Land und Bezirk findet statt, denn die Zielvorgaben erfolgen seitens der Senatsverwaltung, die Ausführungen in den Schulen selbst.“

Diesbezüglich habe ich im Podcastgespräch mit Frau Dr. Jasper-Winter nachgefragt, das Gespräch kam an dieser Stelle aber zu keinem klaren Ergebnis. Die regionalen Außenstellen der Schulaufsichten sind zwar vor Ort in den Bezirken untergebracht, um eine räumliche Nähe zu den betreuten Schulen herzustellen, organisatorisch sind sie jedoch Referate der Senatsverwaltung, also der Landesebene.

Entweder, man führt diese räumlich zurück an den zentralen Standort der Senatsverwaltung (was aber keine Strukturen, sondern lediglich den Standort verändern würde), oder man schafft die Schulaufsicht als Abteilung der Bildungsverwaltung in Gänze ab, was aber bereits mit dem Grundgesetz kollidieren dürfte, wenn der Staat seine Aufsichtsfunktion aufgibt („Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ Artikel 7 Abs. 1 GG). Eine Auflösung der Referate bei gleichzeitigem Bestehenbleiben der Abteilung, die sie bilden, ergäbe keinen Sinn.

Auch an dieser Stelle zeigt sich m.E. ein mangelnder Einblick der Autor:innen bezüglich der Strukturen, die man abschaffen möchte. Eine Abschaffung der Schulaufsichten bei gleichzeitiger Abschaffung aller bürokratischen Vorgaben in den Schulen würde auch Schüler:innen und Eltern, aber auch die Beschäftigten wehrlos gegenüber Entscheidungen der Schule bzw. der Schulleitung machen. Auch an dieser Stelle zeigt sich ein für eine im Selbstverständnis liberale Partei sehr hoheitliches Verständnis der Rolle staatlicher Entscheidungsträger:innen zulasten der Bürger:innen. Weiterhin wird gefordert:

„Wir wollen, dass Vertreterinnen und Vertretern von Schulen in freier Trägerschaft in schulgesetzlich verankerten Bezirks- und Landesgremien das volle Stimmrecht eingeräumt wird.“

Bezürlich dieser Forderung habe ich im Podcastgespräch nachgefragt, da sie nach meinem Verständnis keinen Sinn ergibt. Die bezirklichen Vertretungsgremien (Eltern, Schüler:innen, Pädagog:innen) sind Interessenvertretungen gegenüber dem bezirklichen, öffentlichen Schulträger bzw. gegenüber der regionalen Schulaufsicht der Schulen in öffentlicher Trägerschaft. 

Schulen in freier Trägerschaft haben gegenüber dem bezirklichen Schulträger keine unmittelbaren Interessen, die zu vertreten wären (weil sie, wie es die Bezeichnung bereits ausweist, in freier und nicht in öffentlicher Trägerschaft geführt werden). Und die Schulaufsichten will die FDP erklärtermaßen abschaffen.

Die Vertreter:innen der freien Schulen haben heute bereits ein Teilnahme- und Rederecht in den bezirklichen Gremien, können sich also hör- und sichtbar machen. Ähnliches gilt für die Vertretungen in den Landesgremien von Schüler:innen, Eltern und Pädagog:innen.

Zudem haben die betreffenden Gremien keine Kompetenz, Beschlüsse mit Bindungswirkung gegenüber Dritten zu treffen, so dass es im Grunde sogar unerheblich ist, ob die Vertreter:innen freier Träger ein Stimmrecht haben. Die Gremien können zwar Beschlüsse fassen, die als Positionierung gegenüber der Verwaltung dienen kann, diese können die Verwaltung jedoch nicht binden.

Der rote Faden des Wahlprogramms auch an dieser Stelle ist, wie auch von Frau Dr. Jasper-Winter im Gespräch an dieser Stelle unterstrichen wurde, dass Schulen in freier Trägerschaft gestärkt werden sollen, was sich an anderer Stelle auch bei der Frage der Co-Finanzierung freier Träger durch den Senat zeigt. Meines Erachtens beschreibt diese Forderung jedoch kein geeignetes Instrument. Weiterhin fordern die freien Demokraten:

 

„Wir wollen Schulen ohne Unterrichtsausfall und mit einer möglichst fachgerechten Vertretung. Dafür muss die Personalausstattung in allen Positionen der Zumessungsrichtlinie für pädagogisches Personal auf 110 Prozent angehoben werden, um den möglichst fachgerechten Vertretungsbedarf der Schulen zu decken.“

Diese Forderung dürfte im Grundsatz auf wenig Widerspruch in Politik, Schulen und Stadtgesellschaft stoßen, allerdings kollidiert die Forderung mit dem bestehenden Personalmangel.

Die Anhebung der Personalzumessung würde dazu führen, dass Schulen, die es leichter haben, Personal zu finden, als andere Schulen (beispielsweise aufgrund ihrer Lage, oder der Zusammensetzung ihrer Schulgemeinschaft), ihren Personalstamm zulasten anderer Schulen aufstocken könnten. 

Das würde die bestehende gesamtstädtische „Schere“ bei den schulischen Personalausstattungen noch weiter öffnen. Der aktuelle Senat versucht derzeit, diese über eine Absenkung der Personalzumessung auf 97% ein Stück weit zu schließen und die Lehrkräfte dadurch gleichmäßiger zu verteilen. Die FDP formuliert weiterhin:

 

„Eine besondere Herausforderung sehen wir im hohen Anteil an Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern unter den Lehrkräften, insbesondere an einigen Schulen in sozialen Brennpunkten. An „Brennpunktschulen“ müssen daher gezielt Anreize zum Beispiel in Form von Aufstiegsmöglichkeiten gegen Einsatzzeiten gesetzt werden, um Laufbahnbewerberinnen und -bewerber zu gewinnen und so eine ausgewogene Verteilung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern unter den Berliner Schulen zu ermöglichen.“ 

Eine Forderung, die man sinnvoll finden kann, die aber mit der oben beschrieben Aufstockung der Personalzumessung auf 110 Prozent kollidieren dürfte. Ob allein eine Schaffung von Aufstiegsmöglichkeiten für Laufbahnbewerber:innen zu mehr Bewerbungen führt, erscheint spekulativ, es gibt allerdings Anlass, skeptisch zu sein. Bezürlich der Gymnasien fordert die FDP

„Wir werden den Gymnasien die Möglichkeit eröffnen, zu G9 (Abitur nach 13 Jahren) zurückzukehren. So schaffen wir wieder mehr Freiraum für die Gymnasien und für die Schülerinnen und Schüler. Zudem kann hierüber besser der Zugang zu den Integrierten Sekundarschulen (ISS) gesteuert werden, die teilweise nur aufgrund des 13-jährigen Abiturs übernachgefragt sind.“

Im Podcast sprach ich diese Forderung an, da derzeit bereits über 40 Prozent der Berliner Schüler:innen, die die Sekundarstufe 1 besuchen, diese an einem Gymnasium absolvieren. Diese Forderung dürfte bei Umsetzung dazu führen, dass in manchen Bezirken für 60% der Kinder ein Gymnasialplatz bereitgestellt werden müsste (beispielsweise erhielten zuletzt über 60% der Kinder in Pankow und Steglitz-Zehlendorf Gymnasialempfehlungen; Vgl. „Blickpunkt Schule“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie).

Ich fragte diesbezüglich nach, was die Rolle der Gymnasien unter diesen Gegebenheiten sein solle und spitzte etwas zu, ob sie eine „Schule für alle“ werden sollen. Dies wurde zurückgewiesen und darauf verwiesen, dass es hauptsächlich darum ginge, Plätze zur Verfügung zu stellen. Ein neues inhaltliches Konzept für die Schulform, das m.E. mit dieser Änderung erarbeitet werden müsste, wurde für mich nicht klar erkennbar. Die FDP formuliert weiterhin

„Wir setzen uns für eine pluralistische Inklusion ein. Indem wir Förderschulen wieder einführen und bedarfsgerechte Inklusionsklassen stärken, kann den Interessen und Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen werden.“

An dieser Stelle deutet das Wahlprogramm die Inklusion um: Förderschulen sind kein Teil „pluralistischer Inklusion“, sondern ihr Gegenteil. Sie sind Exklusion. „Inklusion“ ist kein Begriff, der von Parteiprogrammen individuell ausgelegt werden kann, sondern sie ist Bestandteil der von der Bundesrepublik vor bald 20 Jahren ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention. Zugespitzt könnte man sagen (und so habe ich meine Frage im Podcast auch formuliert), dass die FDP bewusst gegen die UN-BHRK verstoßen möchte, nachdem wir die Debatte, ob wir Inklusion wollen, bereits vor bald 20 Jahren mit der Ratifizierung beendet haben. Die Erwiderung der FDP-Co-Spitzenkandidatin im Podcast war, dass man Debatten auch wieder aufmachen können müsse und dass sich im Sinne des Kindeswohls bisweilen auch eine Förderschule als beste Schulform herausstellen könne.

Fazit

Der Dreiklang aus „Sprachförderung, Entbürokratisierung und einer Stärkung der freien Träger“ ist an sich nachvollziehbar im Sinne bereits bekannter und abstrahierbarer FDP-Programmatiken. Er wird im Wahlprogramm jedoch von vielen Widersprüchlichkeiten und teilweiser Unkenntnis der Strukturen und Logiken des Berliner Bildungswesens begleitet. Überraschenderweise zeigt sich bei der Zukunft der Gymnasien eine gewisse Konzeptlosigkeit bei der inhaltlichen Ausgestaltung. Beim Thema „Inklusion“ ist die FDP noch hinter dem Arbeitsstand von 2009, also dem Jahr, in dem die Bundesrepublik die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich zur Schaffung eines integrativen Bildungswesens verpflichtet hat.

Weitere Widersprüchlichkeiten zeigen sich auch an anderen Stellen im Wahlprogramm. Beispielsweise formuliert die FDP auf Seite 29 des Wahlprogramms „Die Funktion der Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister schaffen wir ab.“

Auf Seite 31 formuliert das FDP-Programm unter dem Stichwort „Verwaltungsmodernisierung“ hingegen  „Wir fordern die Direktwahl der Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister.“

Es klingt nach Schrödingers Bezirksbürgermeister: es gibt ihn nicht, aber er wurde direkt gewählt. Im Podcast räumte Frau Dr. Jasper-Winter ein, dass es hier noch Konkretisierungsbedarf gäbe und dass man stufenweise vorgehen wolle. 

Das Wahlprogramm der FDP hinterlässt bei mir auch nach intensiver Befassung mehr Fragen, als Antworten.

Das nächste Wahlprogramm in dieser Reihe ist das der Berliner SPD. Es erscheint in der nächsten Woche.

Beiragsfoto: Marco Fechner/OpenAI