Die Besonderheit von Gemeinschaftsschulen, die in dieser Konzeption bundesweit einmalig sind, ist das besonders lange gemeinsame Lernen, in der Regel von der 1. bis zur 10. Klasse, bei vorhandener Oberstufe auch bis zur 13. Klasse.
Damit entfällt der sonst übliche Wechsel auf eine weiterführende Schule nach Klasse 6. Die Kinder bleiben in ihrer vertrauten Schule.
Die zentrale Idee ist längeres gemeinsames Lernen, um mehr Chancengleichheit zu schaffen und Bildungserfolg von sozialer Herkunft zu entkoppeln. Statt die Schülerinnen und Schüler nach Klasse 4 oder 6 auf verschiedene Schularten zu verteilen, lernen sie weiterhin zusammen. Dadurch entfällt nicht nur die Segregation nach Leistungsniveaus, sondern auch die in vielen Studien nachgewiesene Segregation nach sozialer Herkunft.
Die Unterschiede im Leistungsniveau sollen durch differenzierte Lernangebote innerhalb der Klasse, oder innerhalb der Schule aufgefangen werden. Typisch sind außerdem ein besonders ausgeprägter Ganztagsbetrieb, sowie Arbeitsformen wie Lernbüros, Projekt- und Wochenplanarbeit.
An einer Gemeinschaftsschule sind alle Schulabschlüsse möglich von der Berufsbildungsreife (BBR) über den Mittleren Schulabschluss (MSA) bis zum Abitur. Manche Gemeinschaftsschulen haben keine eigene Oberstufe, sie kooperieren dann mit einer Schule mit gymnasialer Oberstufe, oder einem Oberstufenzentrum (OSZ).
Weiterführende Infos finden sich auf der Seite der Bildungsverwaltung.
Die Gemeinschaftsschule ist nicht unumstritten. Progressive und tendenziell linke Parteien befürworten sie und möchten sie ausbauen und stärken, um Chancengleichheit und längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Hierbei beruft man sich insbesondere auf Erfahrungen in den skandinavischen Ländern.
Befürworter in Berlin sind insbesondere Grüne und Linke sowie in differenzierter Ausprägung die Berliner SPD.
Konservative und rechte Kräfte lehnen die Gemeinschaftsschule tendenziell ab und unterstellen ihr bisweilen “Gleichmacherei” und fehlende individuelle Förderung nach Leistungsniveaus.
Diese Unterstellung ist in dieser Pauschalität nicht haltbar, wie auch viele Vergaben von Schulpreisen insbesondere an Gemeinschaftsschulen in den vergangenen Jahren gezeigt haben.
Die Berliner CDU hat ihren grundsätzlichen Widerstand gegen die Gemeinschaftsschulen in den vergangenen Jahren aufgegeben. Dies könnte auch damit zu tun haben, dass die aktuelle Bildungssenatorin Günther-Wünsch (CDU) vor ihrem Eintritt in die Landespolitik selbst als Lehrkraft und Konrektorin an einer Gemeinschaftsschule gearbeitet hat.
Beitragsbild: Marco Fechner / openAi

