Ein gemeinsamer Beitrag mit dem Berliner Bündnis für schulische Inklusion

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat die AfD in einer aktuellen Analyse als Gefahr für Menschen mit Behinderungen eingestuft. Der Jurist Hendrik Cremer kommt darin zu dem Schluss, die Partei verfolge das Ziel, Menschen, die nicht gesund oder leistungsfähig seien, aus der Gesellschaft auszuschließen. Ein Antrag, den die Berliner AfD-Fraktion am morgigen Donnerstag ins Berliner Abgeordnetenhaus einbringen will, belegt diese Einschätzung auf parlamentarischer Ebene.

Cremer benennt in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau, was er als Markenkern der AfD sieht: die Abwertung von Menschen. Das treffe auch und gerade Menschen mit Behinderungen, in einer Logik, die er als analog zu nationalsozialistischem Gedankengut einordnet (Link zur DIMR-Analyse)

Die AfD möchte mit ihrem Antrag im Schulgesetz festschreiben, dass Förderzentren allgemeinbildende Schulen sind. Zudem soll es kein Recht der Eltern mehr geben, ihr Kind in einer bestimmten Schule unterzubringen. Dies muss verstanden werden als Absicht, Kinder mit Beeinträchtigung konsequent in Förderzentren unterzubringen und damit zu exkludieren. Es soll laut Antrag nicht mehr “der Unterricht” differenziert gestaltet werden, sondern “das Schulwesen”.

Was das für Kinder bedeutet

Im Klartext heißt das: Kinder, die nach Einschätzung der Schule keinen Schulabschluss erreichen werden, dürfen dann nicht mehr zur Schule gehen. Ihnen wird pauschal unterstellt, dass sie nicht bildungsfähig sind und dass sie nichts lernen können. Das ist nicht nur falsch, es widerspricht auch dem Grundauftrag von Schule. Schule ist nicht nur für Abschlüsse da. Das Berliner Schulgesetz formuliert in § 1 ausdrücklich:

„Auftrag der Schule ist es, alle wertvollen Anlagen der Schülerinnen und Schüler zur vollen Entfaltung zu bringen und ihnen ein Höchstmaß an Urteilskraft, gründliches Wissen und Können zu vermitteln.“

Dieser Auftrag besteht unabhängig von den Voraussetzungen eines Kindes bei Schuleintritt. Gesellschaftliche Werte, Urteilskraft, soziales Miteinander: Das alles ist Auftrag von Schule und hat nichts mit Abschlussfähigkeit zu tun.

Was Exklusion für Familien bedeutet

Für die betroffenen Familien bedeutet ein solcher Ausschluss: die Kinder bleiben zu Hause. Armut ist dabei nur eines von vielen Problemen. Hinzu kommen soziale Isolation, fehlende Entwicklungsmöglichkeiten und die Frage, wer die Betreuung übernimmt, wenn Schule wegfällt. Viele Familien sind dann schlicht auf sich allein gestellt. 

Kinder sollen zudem aus der Schulpflicht entlassen werden können, wenn die Schule eine negative Prognose stellt, dass das jeweilige Kind keinen dem Bildungsgang entsprechenden Schulabschluss schafft. Im Antrag ist weiterhin formuliert “[…] und die Klasse durch die Inklusion über Gebühr beeinträchtigt wird. […]”. Schulen sollen es also begründen müssen, wenn sie Kinder mit Beeinträchtigungen beschulen möchten und den Betroffenen wird eine potentielle “Beeinträchtigung” des Unterrichts unterstellt, die permanent auf den Prüfstand zu stellen ist.

Umkehrungen und Verdrehungen

Damit würde der Staat Schulen ermächtigen, Kindern den Schulbesuch zu verweigern und dies nicht wegen einer Gefährdung, sondern wegen einer Prognose. Nicht das System muss erklären, warum ein Kind ausgeschlossen wird, sondern die Schule muss erklären, warum sie es beschult. Das ist eine Umkehrung des Bildungsrechts, wie es das Grundgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention garantieren.

AfD-Fraktionsvize Thorsten Weiß hat Inklusion im Berliner Abgeordnetenhaus 2025 als “Baustelle voller ideologischer Irrtümer” bezeichnet und “Inklusion mit Augenmaß” gefordert. Die DIMR-Analyse von Hendrik Cremer zitiert diese Äußerung als Beispiel dafür, dass AfD-Abgeordnete ihre ablehnende Haltung häufig nicht offen vortragen, sondern als pragmatische Schulpolitik verkleiden. Der nun vorgelegte Antrag ist die parlamentarische Konsequenz dieser Haltung.

 Der Staat soll Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen auf diese Weise faktisch vom Recht auf Bildung ausschließen können und deren Familien sich selbst überlassen. Für viele betroffene Familien ist bereits die gegenwärtige Umsetzung häufig ein Armutsrisiko. 

Armut, soziale Isolation, Pflege

 Armut ist dabei jedoch nur das offensichtlichste Problem. Kinder ohne Schulplatz sind sozial isoliert. Sie verlieren Entwicklungsmöglichkeiten, die ihnen rechtlich zustehen. Eltern (häufig Mütter) können nicht arbeiten. Pflege und Betreuung fallen vollständig auf die Familien zurück, ohne staatliche Unterstützung. Das System, das jetzt schon vielen Familien das Existenzminimum abverlangt, würde durch diesen Antrag noch weiter zurückgezogen. 

Dieser Antrag wäre faktisch das Ende von Bildung und Teilhabe, da er das Recht auf Bildung von Kindern mit Beeinträchtigung einem Maßstab der “Abschlusstauglichkeit” unterstellt. 

Dieser Antrag ist kein Einzelfall. In Sachsen-Anhalt hat die AfD angekündigt, das „Experiment Inklusion“ nach der Wahl „unverzüglich“ zu beenden. Was in Berlin als Schulgesetzänderung gefordert wird, ist Teil eines bundesweiten Musters:

schrittweise die rechtlichen Grundlagen zu beseitigen, auf denen gemeinsames Lernen beruht. Wer heute den Ausschluss von Kindern ermöglicht, schafft morgen die Grundlage für den nächsten Schritt. Die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen aus dem Bildungssystem hat in Deutschland eine Geschichte. Das Deutsche Institut für Menschenrechte ordnet die Haltung der AfD ausdrücklich in diese Geschichte ein. 

Der Berliner Antrag der AfD ist kein Ausreißer und auch keine spontane Laune, um Parlament und Öffentlichkeit zu beschäftigen. Er ist Programm.

Die Senatskoalition auf dünnem Eis

Die Koalition wird den Antrag laut Information aus Koalitionskreisen ablehnen und möglicherweise sogar von der Tagesordnung nehmen. Argumentativ steht die Koalition jedoch auf sehr dünnem Eis, da die im Antrag beabsichtigte Nichtbeschulung von Kindern mit Beeinträchtigung in vielen Fällen der aktuelle Sachstand ist. Die Senatsverwaltung spricht selbst von rund 2.800 Kindern und Jugendlichen, die derzeit ohne Beschulung bleiben. 

Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen, denn die Zahl der Senatsverwaltung erfasst nur Kinder, die bereits einen Schulplatz haben, aber nicht jene, die bei der Schulplatzvergabe vertröstet werden, die in den Akten der Schulämter gar nicht auftauchen, etwa geflüchtete Kinder, oder deren Familien einer Nichtbeschulung formal zugestimmt haben.

Letzteres geschieht häufig nicht aus freier Entscheidung, sondern weil die Rahmenbedingungen für eine Beschulung so unzumutbar sind, dass Familien keine echte Wahl haben. Zudem ist es die Koalition selbst, die die schulische Inklusion immer wieder ausbremst und derzeit sogar neue Förderzentren baut. Kinder werden dadurch nicht nur exkludiert, sondern es werden im Schulwesen auch Ressourcen gebunden, die in den allgemein bildenden Schulen für inklusive Arbeit benötigt werden. 

Auch von Vertreter:innen der Berliner Senatskoalition wird immer wieder „Pragmatismus“ bei der Inklusion als vermeintliche Notwendigkeit ins Feld geführt. Damit wird nicht nur der fortlaufende Verstoß gegen die UN-Menschenrechtskonvention gerechtfertigt, zu der die Bundesrepublik sich eigentlich bekannt hat, sondern man bereitet damit auch Extremisten argumentativ den Boden, ohne es zu wollen. Die Herleitung (das ist aber kein exklusives Berliner Problem) ist immer wieder die Gleiche:

die notwendigen Ressourcen für die Inklusion werden nicht bereitgestellt und/oder in Förderzentren gebunden und im Anschluss wird konstatiert, dass Inklusion nicht funktioniert. Und wenn diese nicht funktioniert, müsse man Lösungen für die Kinder und Jugendlichen jenseits der allgemeinbildenden Schulen finden, also in Förderzentren.

Die Koalition täte gut daran, ihr Verhältnis zur Inklusion und damit zur Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtung selbstkritisch auf den Prüfstand zu stellen.

Eine aktuelle Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu Positionen der AfD gegenüber Menschen mit Behinderungen findet sich hier.

Das BBSI

Das „Berliner Bündnis für schulische Inklusion“ ist (Selbstbeschreibung) ein […] breites Bündnis aus Verbänden, Vereinen, Initiativen, Einzelpersonen, Eltern, Lehrkräften, Fachkräften für Erziehung und Sozialpädagogik, Schulassistenzen und therapeutischen Fachkräften. […]“

Hörtipp: Podcastinterview mit Janine Schott und Stephanie Loos vom BBSI.