Als die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 ratifizierte, verpflichtete sie sich zur Schaffung eines integrativen Bildungswesens, das Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausschließt. Menschen mit Behinderung ist eine gleichwertige Bildung und auch gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen (Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention). Dies folgt dem Gedanken, dass Kinder nicht nur Schüler sind, die auf einen Abschluss hin lernen, sondern Menschen mit dem Bedürfnis nach Teilhabe und unterschiedlichsten Stärken und Schwächen, die mal Förderung und mal Forderung brauchen. Für Erwachsene ist die Schulzeit eines Kindes Lernzeit, für Kinder ist die Schulzeit ein Teil ihrer Kindheit.

Der jüngste Bericht im Zuge der so genannten „Staatenprüfung“, die die Einhaltung der Konvention in den Vertragsstaaten regelmäßig überprüft, ist kaum anders, denn als „Ohrfeige“ zu bezeichnen. Unter Anderem stellt der Bericht des Prüfausschusses fest

Der Ausschuss ist besorgt über

a) das Fehlen einer umfassenden nationalen Strategie für bewusstseinsbildende Maßnahmen und Kampagnen zur Förderung der Achtung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen und zur Förderung eines nachhaltigen und s…