Was treibt Eltern von Schulkindern derzeit um, was wird bildungspolitisch in dieser Woche diskutiert und wo findet man als Elternteil Rat und Unterstützung, wenn man selbst nicht weiterkommt? Darum geht es wöchentlich in diesem kleinen Mittwochsbriefing.

Und da dieser Newsletter (hier abonnieren und kostenfrei per eMail erhalten) nicht als Einbahnstraße gedacht ist, können Sie mir Ihre Frage(n) gern an Schulkonferenz@MarcoFechner.de schicken.

Jede Woche beantworte ich anonymisiert Fragen aus meiner Community in diesem Newsletter.

Ich weiß zwar auch nicht alles, aber mir fällt im Zweifel immer jemand ein, den ich fragen könnte. Also schreiben Sie mir.

Los geht’s.

Diesmal

  1. Die Elternfrage. „Mein Kind fährt zur Klassenfahrt. Was muss ich wissen?“
  2. Was jetzt ansteht: die letzten Elternabende. Ein paar Tipps und Hinweise.
  3. Veranstaltungshinweis: Diskussionsabend zur Antisemitismusprävention mit den Spitzenkandidat:innen der großen Berliner Parteien und ein Interview mit dem Geschäftsführer der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus e.V. (KIgA), Derviş Hızarcı.
  4. Aktuelles: Berliner Bildungsbündnis fordert mehr schulische Mitbestimmung und Demokratiebildung.
  5. Schule erklärt: Was ist eine Gemeinschaftsschule?
  6. Aus dem Abgeordnetenhaus:
    1. Beratung zu gesetzlichen Änderungen der Senatskoalition im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
    2. Beratung des Abgeordnetenhauses zu Anpassungen des Schulgesetzes im Bereich der schulischen Mitbestimmung.
    3. Ein Antrag zur Stärkung der Verbraucher:innenbildung an Schulen.

1. Die Elternfrage

„Mein Kind fährt zur Klassenfahrt. Was muss ich wissen?“

Es geht “auf Klassenfahrt” teilt die Klassenleitung mit und schon beginnt in vielen Familien ein Wechselbad aus Vorfreude, Fragen, verschiedentlicher Organisation und manchmal auch Überforderung.

Klassenfahrten und Schulausflüge gehören zu den prägendsten Erfahrungen der Schulzeit für Kinder und manchmal auch für Eltern. Sie sind Gemeinschaftserlebnisse, die kein Klassenzimmer ersetzen kann und sie lehren Selbstständigkeit, soziale Kompetenz und Umgang mit Neuem, aber sie können auch ausschließen, überfordern oder schlicht zu teuer sein.

Für Eltern bedeuten Klassenfahrten vielleicht auch, loszulassen und der Schule zu vertrauen, dass sie ihrem Kind eine gute Zeit beschert und das Kind gesund “zurückbringt”.

„Eine gut begleitete Klassenfahrt ist die, bei der das Kind gestärkt und mit neuen Erfahrungen zurückkommt.“

Eine Lehrkraft

Klassenfahrten sind pädagogisch wertvoll, aber für Eltern auch ein Bürokratiemarathon, wenn man nicht weiß, worauf man achten soll. Das Wichtigste vorweg: Sie haben ein Recht auf rechtzeitige und vollständige Information.

Die Schule ist verpflichtet, Eltern rechtzeitig insbesondere über Ziel, Zeitraum, Programm, Kosten und Begleitpersonen zu informieren.

Sprechen Sie mit Ihrer Elternvertretung und bitten um die Einberufung eines Elternabends zum Thema (zu Elternabenden laden die Elternvertretenden ein und nicht die Klassenleitung! §89 Abs. 4 Schulgesetz).


Prüfen Sie bei der Ankündigung folgende Punkte:

  • Kostenaufstellung: Sind alle Positionen transparent ausgewiesen (Beförderung der Kinder, Unterkunft, Verpflegung, Programm) und nachvollziehbar?
  • Einverständniserklärungen und Datenschutz: Prüfen Sie beispielsweise Foto- und Filmerlaubnisse, insbesondere, wenn die Bilder hinterher an Dritte (das können auch die Familien der anderen Kinder sein) verteilt werden sollen.
  • Medizinische Informationen: Geben Sie alle relevanten Angaben schriftlich weiter: Allergien, Medikamente (mit Dosierungsplan), chronische Erkrankungen, besondere Bedürfnisse.

Sollte die Fahrt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) förderungsfähig sein, ist das Jobcenter zuständig. Stellen Sie den Antrag vor der Fahrt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Jobcenter beraten hierzu. Weiterhin haben die Berliner Schulen in der Regel Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die im Antragsprozess unterstützen können. Niemand soll aus Geldmangel ausgeschlossen sein.

Wenn Sie die veranstaltende Lehrkraft sind: denken Sie auch an diejenigen Eltern, deren Einkünfte knapp oberhalb der Bedarfsgrenzen liegen.

Diese haben dann wenig Geld, aber keine Ansprüche auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.Eine möglichst frühzeitige Information über die anstehende Klassenfahrt ist für diese Eltern sehr wichtig.

Für Klassenfahrten gelten Kostenobergrenzen. Diese wurden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie festgelegt und betragen pro Person im Schuljahr 2025/2026 (Quellennachweis):

  • in den Jahrgangsstufen 1 bis 3: 335 Euro,
  • in den Jahrgangsstufen 4 bis 6: 415 Euro,
  • in den Jahrgangsstufen 7 bis 10: 550 Euro für Standardfahrten und 750 Euro für Ski- oder Sprachreisen,
  • in den Jahrgangsstufen 11 bis 13: 850 Euro,
  • und bei Schüleraustauschfahrten in das nichteuropäische Ausland: 1450 Euro.

Für Klassenfahrten gilt als Regelwerk die “AV Veranstaltungen” der Bildungsverwaltung. Diese finden Sie hier: LINK

Grundsätzlich gilt: wenden Sie sich bei sämtlichen konkreteren Fragen rund um die Fahrt und Ihr Kind an Ihre Klassenleitung.


Was tue ich, wenn mein Kind nicht an der Klassenfahrt teilnehmen will oder kann?

Diese Frage ist häufiger als man denkt und die Gründe sind so unterschiedlich wie die Kinder selbst.

Bei Trennungsangst oder sozialer Angst: nicht ignorieren und auch nicht sofort kapitulieren. Sprechen Sie mit Ihrem Kind: was genau macht Angst? Schlafen im Fremdbett? Nicht in der Nähe von Eltern sein? Sozialer Druck in der Gruppe? Je nach Ausmaß könnte beispielsweise ein Gespräch mit der Lehrkraft hilfreich sein.

Bei gesundheitlichen Einschränkungen: Lassen Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen und besprechen Sie mit der Lehrkraft, welche Anpassungen möglich sind, beispielsweise Medikamentenpläne, Diätanforderungen, besondere weitere Bedürfnisse.

Viele vermeintliche Ausschlussgründe lassen sich mit guter Absprache lösen und im Idealfall wird die Schule, da sie Ihr Kind kennt, die Informationen auch bei Ihnen anfordern, bevor Sie etwas tun müssen.


Wie sichere ich die Rechte meines Kindes auf Klassenfahrten?

Klassenfahrten sind rechtlich durchstrukturierter als viele Eltern denken und das ist gut so.

Ihr Kind braucht u.A. folgende Informationen, bevor es in den Bus steigt:

  • Die Information, an wen es sich wenden kann, wenn etwas passiert. Nicht nur die begleitenden Lehrkräfte, sondern gegebenenfalls auch eine Notfallnummer für zuhause, oder den Notruf 110/112. Fragen Sie die Lehrkraft, wie die Meldewege geregelt sind.
  • Ein Bewusstsein für seine Grenzen. Es weiß, dass es Nein sagen darf, beispielsweise bei Aktivitäten, die ihm unangenehm sind, oder bei Gruppenverhalten, das falsch ist.

Nehmen Sie sich ein paar Minuten für ein Gespräch mit Ihrem Kind hierüber.


Was Sie als Elternteil schriftlich haben sollten:

Namen und Kontaktwege der begleitenden Lehrkräfte und Erzieher:innen, Adresse und Telefonnummer der Unterkunft. Information über An-, Abreise- und Rückkehrzeitpunkt und -Ort.

Im Fall von Klassenfahrten können Elternchats besonders sinnvoll sein, da die Klassenleitung über die Elternvertretenden auf diesem Wege kurzfristig über etwaige Reiseverzögerungen informieren kann. Eltern müssen dann nicht vor der Schule warten, obwohl der Reisebus noch auf der Autobahn im Stau steht.


Kann die Schule mein Kind von der Teilnahme an einer Klassenfahrt ausschließen?

Ja, unter Bedingungen. Ein Ausschluss von einer Klassenfahrt fällt in den Bereich der schulischen Ordnungsmaßnahmen infolge schwerer Verstöße und kann verhängt werden, wenn “die Schülerin oder der Schüler die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigt, oder andere am Schulleben Beteiligte gefährdet.” (§63 Schulgesetz von Berlin).

Hierüberentscheidet die sogenannte Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters. Eine Entscheidung allein durch die Klassenleitung wäre beispielsweise nicht möglich und somit anfechtbar.


Was viele Eltern nicht wissen: der Senat hat die Regelungen für die Durchführung von Klassenfahrten in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Dies hat insbesondere mit Fragen des Kinderschutzes zu tun, es führt aber zeitgleich dazu, dass der bürokratische Aufwand der Schulen und insbesondere der Klassenleitungen erheblich angestiegen ist.

Viele Lehrkräfte führen deshalb mittlerweile gar keine Klassenfahrten mehr durch. Denen, die es dennoch tun, kann man kaum genug danken, denn es ist vor Allem eins: eine erhebliche Mehrarbeit.


2. Was jetzt ansteht:

Die letzten Elternabende des Schuljahres. Sie sind ein guter Anlass für einen Rückblick auf das endende und einen Ausblick auf das kommende Schuljahr. Kommen Sie mit der Klassenelternschaft und der Klassenleitung ins Gespräch.

Und wenn ich einen persönlichen Tipp geben darf: machen Sie einen Jahresabschluss für die Klassenkasse. Geht schnell, vermeidet aber zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise sehr viel Stress. Ich habe hierzu einen kleinen Podcast produziert (Hördauer 9:50 Minuten).

Wenn Sie als Klassengemeinschaft das Bedürfnis haben, sich bei Ihrer Klassenleitung mit einem Präsent zu bedanken, beachten Sie bitte die festgelegten Höchstgrenzen. Hierzu heisst es in der “Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen”:

“Die Annahme von Gemeinschaftsgeschenken der Elternschaft oder Schülerinnen und Schülern, die damit im Namen einer Klasse oder Gruppe zu einem besonderen Anlass (z.B. Schuljahresabschluss, Abschluss einer Klassenfahrt) gemeinschaftlich ihren Dank zum Ausdruck bringen wollen, ist bis zu einem Wert von insgesamt 50 Euro zulässig.”


3. Veranstaltungshinweis

Diskussionsabend zur Antisemitismusprävention mit den Spitzenkandidat:innen der großen Berliner Parteien.

Wie nachhaltig sind die Konzepte der Parteien gegen Antisemitismus in Berlin? Dieser Frage widmen sich die Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus e.V. (KIgA) und der Tagesspiegel am 24. Juni 2026 in einem Podiumsgespräch mit Spitzenkandidat:innen der Berliner Parteien im Humboldt-Forum am Schloßplatz.

Moderation:

Derviş Hızarcı, Vorstandsvorsitzender der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus (KIgA e.V.) Christian Latz, Leiter des Büros für Berliner Landespolitik, Der Tagesspiegel

Informationen und Anmeldung: LINK

Hörtipp: Derviş Hızarcı war bereits mehrfach bei mir im Podcast zu Gast. Wir sprachen über Antisemitismusprävention, aber auch über seine Zeit als Antidiskriminierungsbeauftrager der Berliner Schulen. LINK


4. Aktuelles:

Berliner Bündnis fordert mehr schulische Mitbestimmung und Demokratiebildung

Ein Bündnis aus verschiedensten Akteurinnen und Akteuren hat sich zum Berliner Bildungsbündnis zusammengetan und fordert mehr Anstrengungen des Senats bei der Inklusion, Entlastungen für Lehrkräfte und multiprofessionelle Teams an Schulen, mehr demokratische Mitbestimmung in Schulen und mehr Demokratiebildung. Zum Bündnis gehören:

Berliner Bündnis für schulische Inklusion
Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule (GGG)
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Berlin (GEW BERLIN)
Grundschulverband Landesgruppe Berlin (GSV)
Landeselternausschuss Schule (LEA)
Landesschüler*innenausschuss (LSA)
Landesausschuss des pädagogischen Personals (LPP)
Lautwerden für Bildung (LWfB)
Lehramt am Limit (LAM)
Schule muss anders (SMA)

Am 21.05 hat es in einer Pressekonferenz seine Kernforderungen vorgestellt. Zur Pressemitteilung. Für die kommenden Wochen sind verschiedene Veranstaltungen und Aktionstage geplant. Mehr.


5. Schule erklärt

Was ist eine Gemeinschaftsschule?

Die Besonderheit von Gemeinschaftsschulen ist das besonders lange gemeinsame Lernen, in der Regel von der 1. bis zur 10. Klasse, bei vorhandener Oberstufe auch bis zur 13. Klasse. Damit entfällt der sonst übliche Wechsel auf eine weiterführende Schule nach Klasse 6. Die Kinder bleiben in ihrer vertrauten Schule.

Die zentrale Idee ist längeres gemeinsames Lernen, um mehr Chancengleichheit zu schaffen und Bildungserfolg von sozialer Herkunft zu entkoppeln. Statt die Schülerinnen und Schüler nach Klasse 6 auf verschiedene Schularten zu verteilen, lernen sie weiterhin zusammen. Dadurch entfällt nicht nur die Segregation nach Leistungsniveaus, sondern auch die in vielen Studien nachgewiesene Segregation nach sozialer Herkunft.

Die Unterschiede im Leistungsniveau sollen durch differenzierte Lernangebote innerhalb der Klasse, oder innerhalb der Schule aufgefangen werden. Typisch sind außerdem ein besonders ausgeprägter Ganztagsbetrieb, sowie Arbeitsformen wie Lernbüros, Projekt- und Wochenplanarbeit.

An einer Gemeinschaftsschule sind alle Schulabschlüsse möglich von der Berufsbildungsreife (BBR) über den Mittleren Schulabschluss (MSA) bis zum Abitur. Manche Gemeinschaftsschulen haben keine eigene Oberstufe, sie kooperieren dann mit einer Schule mit gymnasialer Oberstufe, oder einem Oberstufenzentrum (OSZ).

Weiterführende Infos finden sich auf der Seite der Bildungsverwaltung.

Die Gemeinschaftsschule ist nicht unumstritten. Progressive und tendenziell linke Parteien befürworten sie und möchten sie ausbauen und stärken, um Chancengleichheit und längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Hierbei beruft man sich insbesondere auf Erfahrungen in den skandinavischen Ländern.

Befürworter in Berlin sind insbesondere Grüne und Linke sowie in differenzierter Ausprägung die Berliner SPD.

Konservative und rechte Kräfte lehnen die Gemeinschaftsschule tendenziell ab und unterstellen ihr “Gleichmacherei” und fehlende individuelle Förderung nach Leistungsniveaus.

Diese Unterstellung ist in dieser Pauschalität nicht haltbar, wie auch viele Vergaben von Schulpreisen insbesondere an Gemeinschaftsschulen in den vergangenen Jahren gezeigt haben.

Die Berliner CDU hat ihren grundsätzlichen Widerstand gegen die Gemeinschaftsschulen in den vergangenen Jahren aufgegeben. Dies könnte auch damit zu tun haben, dass die aktuelle Bildungssenatorin Günther-Wünsch (CDU) vor ihrem Eintritt in die Landespolitik selbst als Lehrkraft und Konrektorin an einer Gemeinschaftsschule gearbeitet hat.

Die AfD lehnt die Gemeinschaftsschulen vehement ab. Die Berliner FDP spricht sich ebenfalls gegen Gemeinschaftsschulen aus.


6. Aus dem Abgeordnetenhaus

Am 28.05.2026 tagt der Bildungsausschuss des Abgeordnetenhauses.

Vor der zweiten Lesung im Plenum wird er sich mit den Planungen der Senatskoalition im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (ich berichtete) auseinandersetzen und hierbei auch Expertinnen und Experten anhören. Diese sind:

  • Elvira Berndt, Geschäftsführerin vonGANGWAY – Straßensozialarbeit in Berlin e.V.
  • Thomas Kasper, Referent Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz, Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V.
  • Tilmann Weickmann, Geschäftsführer, Landesjugendring Berlin e. V. und Stellvertretender Vorsitzender des Landesjugendhilfeausschusses Berlin (LJHA)
  • Jens-Uwe Scharf, Leitung Gesundheits-, Sozial- und Fachpolitik, Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.
  • Rainer Zeddies, Leiter des Jugendamtes Lichtenberg

Außerdem berät der Ausschuss über geplante Änderungen des Schulgesetzes im Zusammenhang mit schulischer Mitbestimmung.

Unter Anderem soll die Dauer der Amtszeiten der Vorsitzenden der Berliner Landesgremien (Landeselternausschuss, Landesschüler:innenausschuss, Landesausschuss des pädagogischen Personals, Landesschulbeirat) neu geregelt werden.

Derzeit ist es so, dass die Gremien zweijährige Amtszeiten haben, die Vorsitzenden jedoch jährlich neu zu wählen sind. Die Koalition möchte dies ändern. Auch hierzu wird es Anhörungen geben.

Hierfür angekündigt sind:

  • Prof. Dr. Petra Anders, Leiterin des Arbeitsbereichs Deutschunterricht und seine Didaktik in der Primarstufe im Institut für Erziehungswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin
  • Giorgina Kazungu-Haß, Schulleitung der Grundschule Schleizer Straße
  • Arnd Niedermöller, Vorsitzender und Sprecher des Vorstandes der Vereinigung der Oberstudiendirektorinnen und Oberstudiendirektoren des Landes Berlin e.V. (VOB)
  • Lydia Puschnerus, Leitung Vorstandsbereich Schule der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Berlin

Die Grünen bringen einen Antrag in die Beratungen ein, mit dem sie die Verbraucher:innenbildung an Schulen stärken möchten. Sie fordern ein “Beratungsnetzwerk zum Thema Finanzbildung, Marktgeschehen und Verbraucher*innenrecht”. Zum Antrag.


Die Ausschusssitzung beginnt am 28.05.2026 um 14 Uhr, dauert bis 18 Uhr und kann im Livestream des Abgeordnetenhauses verfolgt werden (Link).

Die vollständige beantragte Tagesordnung findet sich hier.


Bis nächste Woche. Wenn Ihnen der Newsletter gefällt, empfehlen Sie ihn gern weiter.

Marco Fechner

Beitragsfoto: Marco Fechner / openAi