Alljährlich beginnt für Berliner Familien mit der Bewerbung an weiterführenden Schulen eine Zeit der Unsicherheit, die erst im Frühsommer endet, wenn die Bescheide durch die Schulämter versandt werden.

Ebenfalls alljährlich gibt es für viele Berliner Familien Frust, wenn es nicht nur mit der Wunschschule nicht geklappt hat, sondern das Kind möglicherweise auch noch sehr weit bis zur neuen Schule pendeln muss.

Was also tun? Cornelia Liedtke ist Anwältin und stand mir freundlicherweise für ein Gespräch hierüber zur Verfügung.

 

Übergangsbescheide und Eilverfahren

Marco Fechner: Am 10. Juni wurden die Übergangsbescheide an die weiterführenden Schulen versandt. Für Ihre Kanzlei beginnt damit die Hochsaison?

Cornelia Liedtke: Ja, das ist die Zeit mit den meisten Anfragen auf einmal. Ein, zwei Tage nach dem Versand fängt das Telefon an, heiß zu klingeln und dann beginnen bei uns die Eilverfahren vor Gericht.

Marco Fechner: Eilverfahren klingt nach großem Zeitdruck. Wie läuft das ab?

Cornelia Liedtke: Nach Zustellung des Bescheids hat man einen Monat Zeit für den Widerspruch. Den können wir sofort einlegen, ohne ihn groß zu begründen. Er hat zunächst vor allem die Wirkung, dass der Bescheid nicht bestandskräftig wird. Gleichzeitig oder versetzt stellen wir einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht.

Wir begründen unsere Eilanträge damit, dass beim Aufnahmeverfahren Verfahrensfehler gemacht wurden. Ob solche Fehler tatsächlich vorliegen, wissen wir allerdings erst, wenn wir die Akten eingesehen haben.

Marco Fechner: Worauf achten Sie bei der Akteneinsicht?

Cornelia Liedtke: Auf alles, was in irgendeiner Form formal schiefgelaufen sein kann. Das kann eine fehlerhafte Kapazitätsberechnung sein, oder es wurden bei der Aufnahme Kinder berücksichtigt, die die formalen Voraussetzungen gar nicht erfüllten. Das bedeutet nicht, dass diese Kinder den Platz verlieren, aber nach ständiger Rechtsprechung kann sich daraus ein Anspruch auf einen zusätzlichen Schulplatz als Ausgleich für diesen Rechtsfehler ergeben. Jede Schule hat eine eigene Akte, und die durchforsten wir nach solchen Fehlern.

Marco Fechner: Das heißt, am Ende sitzt ein Kind mehr in der Klasse?

Cornelia Liedtke: Genau, das kann die Folge sein, allerdings nur bis zur sogenannten Grenze der Funktionsfähigkeit, wie das Gericht es nennt. Also bis zu dem Punkt, wo ordnungsgemäßer Unterricht gerade noch gewährleistet werden kann. Das wägt das Gericht ab.

Marco Fechner: Gibt es Bezirke mit besonders vielen Klagen?

Cornelia Liedtke: Beliebte und übernachgefragte Schulen gibt es in allen Bezirken, und wir haben Verfahren in ganz Berlin. In den letzten Jahren fällt allerdings Pankow auf, wo Schulplätze nicht nur an einzelnen Schulen fehlen. Besonders betroffen sind die weiterführenden Schulen, während sich die Situation an den Grundschulen etwas entspannt hat. Interessant ist, dass sich für die Zukunft wohl eine Verschiebung abzeichnet: Die innerstädtischen Bereiche werden dann entlastet, während es im Norden des Bezirks durch Neubaugebiete enger wird. Das passiert übrigens auch immer wieder an Grundschulen, wenn Einzugsbereiche nicht mehr zur tatsächlichen Bevölkerungsverteilung passen.

Marco Fechner: Was empfehlen Sie Eltern, die mit ihrem Bescheid nicht einverstanden sind?

Cornelia Liedtke: Uns anrufen (lacht). Aber ich sage es ganz ehrlich, das ist kein Garant. Wir müssen Verfahrensfehler finden, und man läuft auch Gefahr, am Ende den Wunschschulplatz trotzdem nicht zu bekommen.

Man kann auch versuchen herauszufinden, an welchen Schulen noch freie Plätze vorhanden sind und sich dort direkt bewerben oder beim Schulamt nachfragen.

Auch Schulen in freier Trägerschaft können eine Option sein, denn sie laufen außerhalb des staatlichen Aufnahmeverfahrens. In jedem Fall sollte man schnell handeln.

Cornelia Liedtke ist Anwältin in der Kanzlei Werner Rechtsanwälte und arbeitet mit Schwerpunkt Schulrecht.

 

Behörden-PingPong bei der schulischen Inklusion

Marco Fechner: Welche anderen Themen beschäftigen Ihre Kanzlei neben den Übergangsverfahren?

Cornelia Liedtke: Das Spektrum ist breit. Ein ganz großes Thema ist schulische Inklusion und sonderpädagogischer Förderbedarf mit Bereichen wie Nachteilsausgleich, Notenschutz und Schulassistenzen. Dazu kommen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Fragen rund um Mobbing und Gewalt, Noten und Versetzungsentscheidungen sowie Schulwechsel.

Marco Fechner: Was sind bei der Inklusion die häufigsten Auslöser?

Cornelia Liedtke: Vor Gericht landen vor allem Klagen auf Schulassistenzen. Das sind Begleitpersonen, die Kinder im Unterricht unterstützen. In diesem Bereich kommen besonders viele Anfragen von Familien mit neurodivergenten Kindern, zum Beispiel Autismus oder ADHS.

Da die allgemeinen Schulen oft nicht gut ausgestattet sind, um angemessen inklusiv beschulen zu können und den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, sind teilweise Schulassistenzen im Umfang der gesamten Stundentafel nötig, und das wird nicht immer bewilligt oder das Verfahren zieht sich ewig hin.

Marco Fechner: Woher kommt diese Diskrepanz zwischen dem, was ein Kind braucht und dem, was bewilligt wird?

Cornelia Liedtke: Es ist nicht immer so, dass der Bedarf nicht gesehen wird, oft hakt es einfach in den Behörden. Das gesamte Verfahren ist sehr komplex, weil viele Stellen beteiligt sind und schulrechtliche sowie sozialrechtliche Ansprüche ineinandergreifen. Dabei sind letztere in der Regel nachrangig, stellen aber oft den größeren Anspruch dar, gerade bei Schulassistenzen.

Die vielen beteiligten Stellen wie Schule, Schulaufsicht, SIBUZ und Jugendamt müssen zusammenarbeiten und kommunizieren, und das klappt nicht immer gut. Und wir haben in Berlin ohnehin das berühmte Behörden-Pingpong.

Für Eltern ist das ganze Verfahren kaum nachzuvollziehen. Sie wissen nicht, wer zuständig ist, wer den Antrag stellen muss oder was eine Schulhilfekonferenz ist. Und manchmal passiert einfach nichts. Als AnwältInnen wenden wir uns dann zunächst an die Behörden selbst, aber im Zweifel muss man vor Gericht.

Marco Fechner: Wie könnte man diese Verfahren verbessern?

Cornelia Liedtke: Ideal wäre eine einzige Anlaufstelle, bei der es für Eltern egal ist, ob es sich um Schul- oder Sozialrecht handelt. Die Eltern gehen hin, schildern das Problem und dann gibt es klare Fristen: Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt muss eine Diagnostik angestoßen sein, alle beteiligten Stellen müssen sich zusammenfinden und die Familie einbeziehen. Das ist Wunschdenken, ich weiß, aber eine Bündelung der Verantwortlichkeit wäre ein wirklich guter Schritt.

Marco Fechner: Es gibt noch ein anderes Phänomen, das mich wirklich erschüttert: Kinder, die informell von der Schule ausgeschlossen werden.

Cornelia Liedtke: Ja, das ist ein riesiges Thema. Ich konnte es anfangs selbst kaum glauben, aber es passiert oft schon in der ersten oder zweiten Klasse: Anstatt zu klären, wie Inklusion ermöglicht oder unterstützt werden kann, beispielsweise durch eine Schulassistenz, rufen Schulen die Eltern an und bitten, das Kind abzuholen. Das wiederholt sich, und irgendwann sagt die Schule: Das Kind wird nur noch montags bis donnerstags von 9 bis 11 Uhr beschult, in Extremfällen gibt es auch komplette Ausschlüsse vom Unterricht. Für solche Entscheidungen der Schule gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage, und Eltern sollten das auf keinen Fall hinnehmen.

Allenfalls die Schulaufsicht kann das Ruhen der Schulpflicht vollständig oder teilweise anordnen, das muss aber in einem förmlichen Verfahren erfolgen und nach Ausschöpfen aller milderen Mittel, wozu eben auch der Einsatz von Schulassistenzen zählt. Eine informelle Kurz- oder Nichtbeschulung durch die Schule ist rechtswidrig, aber es geschieht dennoch und ich habe sogar erlebt, dass das von der Schulaufsicht gebilligt wurde.

Marco Fechner: Und was ist mit Kindern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können?

Cornelia Liedtke: Im Schulgesetz ist der Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler nicht geregelt, der Gesetzgeber hat die Ausgestaltung, wie so oft – zu oft – im Schulrecht, der Bildungsverwaltung und untergesetzlichen Regelungen überlassen. Grundsätzlich ist in solchen Fällen Krankenhaus- oder Hausunterricht vorgesehen. Viele Details sind aber nicht ausreichend geklärt, und was vollkommen fehlt, ist eine verbindliche Regelung zur Möglichkeit von digitalen Unterrichtsformen.

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht 2021 klargestellt, dass aus dem Grundgesetz ein Recht auf schulische Bildung folgt, und wenn Präsenzunterricht über längere Zeit wegfällt, muss Schule trotzdem stattfinden, nach Möglichkeit durch Distanzunterricht. Der Staat kann also nicht mehr so tun, als sei Distanzunterricht nur eine improvisierte Corona-Notlösung gewesen.

Deshalb hätten die rechtlichen, technischen und organisatorischen Strukturen dafür längst geschaffen werden müssen, aus meiner Sicht nicht nur für eine mögliche neue Pandemie, sondern auch für Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen über Monate oder dauerhaft nicht in die Schule gehen können. Für sie kann Online-Unterricht die einzige realistische Möglichkeit sein, angemessen beschult zu werden.

Besonders hart trifft es kranke Jugendliche in der Oberstufe. Denn wer nicht mehr schulpflichtig ist, hat nach der Rechtsprechung des Berliner Verwaltungsgerichts weder Anspruch auf Hausunterricht noch auf eine andere reguläre Beschulung außerhalb des Präsenzunterrichts. Für diese Jugendlichen, die krankheitsbedingt nicht mehr in die Schule gehen können, bleibt dann in der Regel nur die Nichtschülerprüfung. Aber die ist mit dem regulären Abitur nicht vergleichbar, weil dort nicht die Leistungen aus zwei Jahren Oberstufe zählen, sondern allein die Prüfungen. Gerade kranke Jugendliche, die ihre Leistung nicht zuverlässig an einzelnen Prüfungstagen abrufen können, werden dadurch benachteiligt, und das halte ich – im Gegensatz zum Verwaltungsgericht – nicht für gerechtfertigt.

 

Disziplin und Mobbing

Marco Fechner: Kommen wir zu den Ordnungsmaßnahmen. Was ist damit gemeint?

Cornelia Liedtke: Es gibt zunächst Erziehungsmaßnahmen, das sind mildere Schritte wie mündlicher Tadel oder ein Eintrag ins Klassenbuch. Schwerwiegender sind Ordnungsmaßnahmen wie mehrtägige Schulausschlüsse bis zu zehn Tagen oder im Extremfall ein Schulverweis, bei dem das Kind die Schule verlassen und einer anderen zugewiesen wird.

Diese Entscheidungen treffen nicht mehr einzelne Lehrkräfte, sondern schulische Gremien, und Eltern und das betroffene Kind müssen vorher angehört werden. Beim Schulverweis ist auch die Schulaufsicht eingebunden.

Marco Fechner: Angenommen, ein Kind wird wegen eines einzelnen Vorfalls, sagen wir überspitzt, es tritt gegen einen Mülleimer, der Schule verwiesen. Wäre das anfechtbar?

Cornelia Liedtke: In diesem Beispiel wäre das offensichtlich unverhältnismäßig. Ich würde sofort Widerspruch einlegen und ein Eilverfahren anstrengen. Bei Ordnungsmaßnahmen muss immer geprüft werden, ob die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist. Ein geeignetes Ziel wäre, dass andere Kinder geschützt werden oder ein ordnungsgemäßer Unterricht sichergestellt wird. Es darf aber keine milderen Mittel geben und die jeweilige Maßnahme muss angemessen sein, und dafür spielt zum Beispiel eine Rolle, ob das Verhalten eine einmalige Eingleisung war oder ob das Kind selbst Unterstützungsbedarf hat. In Ihrem Beispiel wäre eine so massive Maßnahme wie ein Schulverweis also nicht gerechtfertigt.

Marco Fechner: Wie ist das beim Thema Mobbing? Eltern stehen da oft vor einem Vakuum.

Cornelia Liedtke: Leider ja. Mobbing liegt vor, wenn über einen längeren Zeitraum in einem Machtungleichgewicht gehandelt wird. Es gibt in der Regel einen Haupt-Akteur, einige Helfer und eine schweigende Masse. Erwachsene müssen einschreiten, das ist unbedingt nötig, von allein endet Mobbing nicht.

Eltern sollten Klassenlehrkräfte, Schulleitung und Schulsozialarbeit ansprechen. Man kann sich auch an das bezirkliche SIBUZ wenden oder an die Antimobbing-Beauftragte der Senatsverwaltung, und auch die Schulaufsicht wäre hier zuständig.

Wenn diese Stellen nicht geholfen haben, was leider vorkommt, jedenfalls bei den Anfragen, die uns erreichen, ist es sehr schwierig, die Schule zu einem bestimmten Handeln zu zwingen. Die Schule muss zwar geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Mobbing zu beenden, aber wie genau das durchzusetzen wäre, dafür haben wir bisher keine praktikable rechtliche Handhabe gefunden.

 

Elternrechte und Machtungleichgewichte

Marco Fechner: Ich bin selbst seit Jahren Elternvertreter und erlebe immer wieder, wie schwach die Elternmitwirkungsrechte in der Praxis sind. Teilen Sie diese Einschätzung?

Cornelia Liedtke: Absolut. Das Schulrecht ist unterausgestattet mit wirksamen Eltern-, Elternvertretungs- und Kinderrechten. Es gibt Informations- und Anhörungsrechte, Vorschlags- und Gremienrechte, aber wenn diese Rechte verletzt werden, passiert in den meisten Fällen schlicht nichts. Schule hat auf der einen Seite einen enormen behördlichen Apparat und Mittel: Ordnungsmaßnahmen, Notengebung, Durchsetzung der Schulpflicht. Auf der anderen Seite stehen Familien mit Rechten, die sie kaum durchsetzen können. Das ist ein fundamentales Machtungleichgewicht.

Marco Fechner: In welchen Situationen wird das besonders deutlich?

Cornelia Liedtke: Zum Beispiel bei Ordnungsmaßnahmen. Vorher müssen Eltern und Kind angehört werden, aber die Anhörungen werden oft nicht als echte Beteiligung erlebt, sondern eher als Tribunal, bei dem das Ergebnis schon feststeht.

Ein anderes Beispiel sind Informationsrechte. Eltern haben ein Recht darauf, über die Leistungsentwicklung ihres Kindes informiert zu werden. Wenn sie aber etwa nicht informiert werden, dass die Versetzung gefährdet ist, und sie deshalb nicht reagieren konnten, wird das Kind trotzdem nicht versetzt.

Ähnlich ist es bei Gremienrechten. Elternvertretende haben in bestimmten Gremien eine beratende Stimme. Wenn sie gar nicht eingeladen werden, bleiben solche Verfahrensfehler in der Regel aber folgenlos. Begründet wird das dann zum Beispiel damit, dass die Elternvertretung ja ohnehin nicht stimmberechtigt gewesen wäre.

Bei Unterrichtsinhalten gibt es Vorschlagsrechte für Kinder und Eltern. Wenn Vorschläge nicht berücksichtigt werden, muss die Lehrkraft das begründen, aber einen Anspruch darauf, dass ein Vorschlag umgesetzt wird oder darüber abgestimmt wird, gibt es nicht.

Dasselbe sieht man bei der Evaluation von Unterricht. Lehrkräfte müssen ihren Unterricht alle zwei Jahre anonym durch Schülerinnen und Schüler evaluieren lassen. Die Ergebnisse bleiben aber bei der jeweiligen Lehrkraft und dürfen an der Schule nicht dokumentiert werden. Als Kontroll- oder Beteiligungsinstrument für Kinder und Eltern ist das deshalb sehr schwach, und nach meiner Kenntnis wird diese Form der Evaluierung oft auch gar nicht erst umgesetzt.

Man sieht also, dass Rechte zwar im Gesetz stehen, aber ihre Verletzung meistens ohne Konsequenz bleibt.

Marco Fechner: Was müsste sich ändern?

Cornelia Liedtke: Ich glaube, als erstes müsste Schule generell eine andere Haltung entwickeln und demokratischer werden. Früher wurde Schule sehr hierarchisch gedacht, das Schulverhältnis galt als sogenanntes besonderes Gewaltverhältnis, in dem die Grundrechte der Schülerinnen und Schüler nur eingeschränkt galten. Diese Vorstellung ist aber längst überholt, das Bundesverfassungsgericht hat schon in den 1970er Jahren klargestellt, dass Schule kein grundrechtsfreier Raum ist und dass Erziehung und Bildung eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Eltern sind.

Zwar ist auch im Berliner Schulgesetz festgehalten, dass Schule und Eltern zusammenwirken sollen und Kinder den Unterricht mitgestalten können, aber die konkrete Ausgestaltung dieser Rechte ist bisher zu schwach, wie die Beispiele zeigen.

Dringend notwendig wäre deshalb auch eine wirklich unabhängige Konflikt- und Beschwerdestelle. Dort dürften nicht nur Pädagoginnen und Pädagogen sitzen, sondern es müssten auch Eltern- und Schülerschaft vertreten sein, und auch Juristinnen und Juristen müsste es dort geben. Die Stelle müsste mit starken Rechten ausgestattet sein, sie müsste etwa Akteneinsicht nehmen und verbindliche Maßnahmen anordnen können. Das wäre etwas fundamental anderes als das, was es momentan im Schulsystem gibt.

 

Drei Änderungen im Schulrecht

Marco Fechner: Wenn Sie drei Dinge im Schulrecht sofort ändern könnten, welche wären das?

Cornelia Liedtke: Erstens würde ich Kinder- und Elternrechte stärken und sofort die besagte Konflikt- und Beschwerdestelle einrichten. Das würde das Machtungleichgewicht schon sehr reduzieren.

Zweitens würde ich Schulnoten abschaffen, zumindest bis zur neunten Klasse. Das klingt vermutlich in vielen Ohren ketzerisch, aber Noten sind nach meiner Auffassung weder sinnvoll noch nötig und momentan auch nicht ausreichend reguliert. Die Forschung zeigt außerdem, dass Noten tatsächliche Leistungen nicht objektiv abbilden und bestimmte Gruppen benachteiligen. Besonders problematisch ist das, wenn Noten über den Zugang zu Schul- oder Studienplätzen entscheiden und es auf jede Kommastelle ankommt. Dann müsste im Sinne von Chancengleichheit jedenfalls sichergestellt sein, dass die Noten unter vergleichbaren Bedingungen entstehen, und das ist nicht der Fall. Schulen unterscheiden sich ja sehr voneinander, beim Unterrichtsausfall, bei pädagogischen Konzepten und bei der Bewertungspraxis. Meine Auffassung deckt sich allerdings nicht mit der des Verwaltungsgerichts, das muss ich dazu sagen.  

Drittens würde ich Gemeinschaftsschulen ausbauen. Das würde den belastenden Übergang nach der sechsten Klasse entschärfen, und es gibt gute Belege dafür, dass gemeinsames längeres Lernen den Bildungserfolg weniger stark an die Herkunft koppelt. Die Nachfrage ist da, es fehlt aber am Angebot.

Marco Fechner: Ein Rechtsanwalt hat mir mit Blick auf das Schulrecht einmal gesagt: „Verfassungsrecht ändert sich, Verwaltungsrecht nicht.“

Cornelia Liedtke: Das trifft es sehr gut. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Paradigmenwechsel vollzogen, als es das Grundrecht auf schulische Bildung aus dem Grundgesetz hergeleitet hat. Aber bei der Verwaltung und beim Berliner Gesetzgeber ist er nach meinem Eindruck noch nicht angekommen, obwohl das nun schon fast fünf Jahre her ist. Wenn er es täte und jedes Kind mit seinem Recht auf Bildung ins Zentrum von Schule rücken würde und nicht wie bisher vor allem einen staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag, ergäbe sich aus diesem Wandel ganz viel anderes, für die Rechte von Kindern, für die Rolle von Eltern, und für das Bild, das Schule von sich selbst hat.

Aus meiner Sicht würden von diesem Wandel alle Beteiligten profitieren. Schule sollte ein fröhlicher Ort sein, fair, demokratisch, modern und so könnte Schule sein, davon bin ich überzeugt.

Marco Fechner: Vielen Dank für das Gespräch!

Beitragsbild: © Cornelia Liedtke/Werner Rechtsanwälte