Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) möchte die Gewährung des so genannten Unterhaltsvorschusses bis maximal zum Alter von 15 Jahren eines Kindes begrenzen. Dies begründet sie mit Einsparnotwendigkeiten.

Der Unterhaltsvorschuss wird Elternteilen gewährt, die Kinder erziehen und deren Ex-Partner der Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Zumeist wird diese Leistung an alleinerziehende Mütter gezahlt.

Dies funktioniert so: das beantragende Elternteil überträgt seinen Unterhaltsanspruch an den Staat, dafür zahlt dieser den Unterhaltsanspruch umgehend an das betreffende Elternteil aus. Der Staat macht dann als Gläubiger die Forderung gegenüber dem säumigen Elternteil geltend.

Diese Geltendmachungen gelingen nur in Teilen und mit häufig erst mit erheblichem Aufwand. Die Bundesregierung möchte dem dadurch begegnen, dass der Leistungsanspruch pauschal gekürzt wird. Leidtragende sind also die Alleinerziehenden und ihre Kinder, die mit deutlich weniger Geld auskommen müssen.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte in seiner Sommer-Pressekonferenz, dass Alleinerziehende durch verbesserte Betreuungsangebote nun auch mehr arbeiten könnten. Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, erklärte hierzu „Es ist ein Schlag ins Gesicht für Alleinerziehende, wenn der Bundeskanzler den Eindruck erweckt, sie würden nicht genug arbeiten“. Alleinerziehende Mütter arbeiteten bereits heute häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien, so Jaspers.

Bundesfamilienministerin Prien erklärte zuletzt, dass die Kinder nach dem Wegfall des Unterhaltsvorschusses möglicherweise einen Anspruch auf Grundsicherungsl…