Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) möchte die Gewährung des so genannten Unterhaltsvorschusses bis maximal zum Alter von 15 Jahren eines Kindes begrenzen. Dies begründet sie mit Einsparnotwendigkeiten.
Der Unterhaltsvorschuss wird Elternteilen gewährt, die Kinder erziehen und deren Ex-Partner der Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Zumeist wird diese Leistung an alleinerziehende Mütter gezahlt.
Dies funktioniert so: das beantragende Elternteil überträgt seinen Unterhaltsanspruch an den Staat, dafür zahlt dieser den Unterhaltsanspruch umgehend an das betreffende Elternteil aus. Der Staat macht dann als Gläubiger die Forderung gegenüber dem säumigen Elternteil geltend.
Diese Geltendmachungen gelingen nur in Teilen und mit häufig erst mit erheblichem Aufwand. Die Bundesregierung möchte dem dadurch begegnen, dass der Leistungsanspruch pauschal gekürzt wird. Leidtragende sind also die Alleinerziehenden und ihre Kinder, die mit deutlich weniger Geld auskommen müssen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte in seiner Sommer-Pressekonferenz, dass Alleinerziehende durch verbesserte Betreuungsangebote nun auch mehr arbeiten könnten. Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, erklärte hierzu „Es ist ein Schlag ins Gesicht für Alleinerziehende, wenn der Bundeskanzler den Eindruck erweckt, sie würden nicht genug arbeiten“. Alleinerziehende Mütter arbeiteten bereits heute häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien, so Jaspers.
Bundesfamilienministerin Prien erklärte zuletzt, dass die Kinder nach dem Wegfall des Unterhaltsvorschusses möglicherweise einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen (Bürgergeld) geltend machen könnten. Der Staat nimmt auf diese Weise bewusst in Kauf, dass die Zahl der armutsbetroffenen Grundsicherungsempfänger steigt, anstatt die unterhaltsverpflichteten Elternteile in die Pflicht zu nehmen.
Auch Bildungschancen leiden darunter
Wenn der Kindesunterhalt ab dem 16. Geburtstag wegfällt (Happy Birthday!) führt dies dazu, dass der familiäre Haushalt das Geld anderweitig aufbringen muss. Dass die betreffenden Kinder angehalten sein werden, selbst schnellstmöglich zu arbeiten, wird eine absehbare Folge sein. In der Konsequenz bedeutet das, dass die Kinder von Alleinerziehenden weniger Möglichkeiten haben werden, nach dem mittleren Schulabschluss ihr Abitur zu machen, einfach, weil das Geld für den Lebensunterhalt dann fehlt.
Ablehnung in der Presse, Zustimmung hinter den Kulissen
Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) und CDU-Spitzenkandidat und Finanzsenator Stefan Evers erklärten zuletzt öffentlich, dass sie einer Absenkung des Anspruchs widersprechen würden. „Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn ein Elternteil sich seiner Verantwortung entzieht“, so beispielsweise die Senatorin im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).
Gleichzeitig jedoch stimmte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 25. Juni für die von der Familienministerin vorgeschlagene Einschränkung des Unterhaltsvorschusses.
Widerspruch wurde im Rahmen von Protokollerklärungen (Link zum Dokument) lediglich durch die Bundesländer Bremen (Andreas Bovenschulte, SPD) und Mecklenburg-Vorpommern (Manuela Schwesig, SPD) angemeldet.
Die Ministerpräsidentenkonferenz ist ein koordinierendes, aber kein gesetzgebendes Gremium. Dennoch gelten ihre Beschlüsse und Vorlagen als wichtige Vorbereitung beispielsweise für die weitere Arbeit von Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Landesregierungen. Die Zustimmung des Regierenden Bürgermeisters ist insofern keine Entscheidung, bleibt aber auch angesichts der doppelten Kommunikation seines Senats und der nun vorbereiteten Entscheidung erklärungsbedürftig.

