CSU, CDU und AfD wollen Strafmündigkeit ab 12 Jahren. Ein Kommentar.

Wieder einmal möchten Teile der Politik lieber Kinder vor Gericht stellen, als die sozialen Ursachen von Jugendkriminalität zu bekämpfen. Ein Kommentar.
Derzeit geistert mal wieder die Debatte durch die Gazetten, dass die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herabgesetzt werden soll. Man möchte Kinder vor Gericht stellen können.
Aktuell fordern das die CSU (Quelle) und die AfD (Quelle). Nordrhein-Westfahlens Innenminister Herbert Reul (CDU) möchte prüfen, ob eine Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre möglich wäre (Quelle), weil er konstatiert, dass die Zahl und Schwere der Delikte von unter 14-Jährigen zunähme. Auch Jugendliche müssten für ihr Verhalten geradestehen, so Reul.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hingegen erklärte in einer Anhörung des Brandenburger Landtags zu einer Initiative der AfD:
„Statt populistischen Forderungen nachzugehen, verweist der BDK regelmäßig darauf, dass Kriminalisierung junger Kinder eine Scheinlösung darstellt, die Problemlagen nicht behebt, sondern durch Stigmatisierung sogar verschärfen kann.
Wirksamkeit entsteht nicht durch Strafverschärfungen, sondern durch starke Präventionsstrukturen, verlässliche Jugendhilfe, frühe Unterstützung und eine professionelle Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen.“
[…]
„Starke Prävention und nachhaltige Integration braucht stabile Ressourcen, verlässliche Personalplanung und klare Finanzierung. Nur durch umfassende Kooperation zwischen Schule, Sozialarbeit, Polizei, Justiz und freien Trägern lässt sich eine risikoarme Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig unterstützen.“ (Quelle)
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) bezieht sich in einer Veröffentlichung auf eine Verlaufsstudie der Uni Duisburg und zitiert
„Mehrfachauffällige bzw. Intensivtäter sind vor allem männliche Jugendliche. Die Situation dieser Jungen ist typischerweise gekennzeichnet durch soziale und individuelle Defizite und Mangellagen wie „Frühauffälligkeiten im Verhalten, familiäre Probleme, insbesondere auch durch erfahrene und beobachtete Gewalt in der Familie, materielle Notlagen bis hin zu sozialer Randständigkeit und dauerhafter sozialer Ausgrenzung, ungünstige Wohnsituation, Fehlen schulischer Abschlüsse und brauchbarer beruflicher Ausbildungen, dadurch (mit)bedingte subjektive wie objektive Chancen- und Perspektivlosigkeit“.
Hinzu kommen häufig noch persönliche Probleme durch Alkohol- oder Drogenkonsum.“ (Quelle).
Fazit:
Es wäre schön, würden Teile der Politik dies zur Kenntnis nehmen, statt Debatten voranzutreiben, die außerhalb von rhetorischer Kraftmeierei keine Wirkung haben und die nur dazu dienen, Grenzen des Rechtsstaats zu verschieben. Reden Sie mit Profis, wenn Sie sich wirklich für Kinder und Jugendliche interessieren.
Und: wer mit der Forderung „Auch Jugendliche müssten für ihr Verhalten geradestehen“ rausgeht, sollte auch mit gutem Beispiel vorangehen.
Untersuchungsausschüsse für dubiose Maskendeals und CumEx-Verstrickungen von politisch Verantwortlichen mit Schäden in mehrstelligen Milliardenhöhen wären ein Anfang. Mit diesen Geldern hätte man die Jugendhilfe bereits vor Jahren massiv verbessern können.
Oder um es mit Matthäus, 3.7 zu schreiben:
„Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und nimmst nicht wahr den Balken in deinem Auge?“
Nicht nur nebenbei könnte diese Debatte auch eine Gelegenheit für die Jugend- und Familienminister:innen in diesem Land sein, sich für die Kinder zu positionieren und eine solche Debatte nicht den Innenministerien und der extremen Rechten zu überlassen.
Beitragsfoto: Marco Fechner / OpenAi