Kostenfreie Bildung, Verbesserung der Kita-Angebote, die Bundeswehr in Schulen und mehr.
Die Sondierer von Linken, Grünen und SPD haben zuletzt ein Sondierungspapier (PDF) beschlossen, das den Parteigremien zur Genehmigung vorgelegt werden soll, um in Koalitionsverhandlungen einzusteigen. Was wurde für den Bereich Bildung, Jugend und Familie festgeschrieben?
Ich beschränke mich auf die greifbaren Festlegungen und sehe von noch zu definierenden Absichtserklärungen wie „Berlin soll eine der familienfreundlichsten Städte Europas werden. Eine Stadt, in der Kinder gut aufwachsen, Eltern Beruf und Familie verbinden können und die Familien im Alltag den Rücken freihält, statt ihnen das Leben schwer zu machen.“ (Seite 14), oder einem Bürokratieabbau für Familien (ebenfalls Seite 14) ab.
Kitaplätze
„Sinkende Kinderzahlen nutzen wir auch für die Sicherung von Qualität in den Kitas.“
Dies wäre eine sinnvolle Fortschreibung der Linie des aktuellen Senats. Nicht zuletzt bedeutet diese Entscheidung auch eine Stabilisierung der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin, woran insbesondere die Berliner Linke ein Interesse geäußert hatte. Auch diese stehen wegen der sinkenden Kinderzahlen unter Druck.
Kostenfreie Bildung
„Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb halten wir an der bestehenden Gebührenfreiheit von der Kita bis zur Hochschule fest und sichern das kostenlose Schulmittagessen, das kostenlose Schülerticket und die Lernmittelfreiheit an Grundschulen.“
Eine erwartbare Positionierung, da sich die drei Parteien jeweils bereits in ihren Wahlprogrammen hierfür ausgesprochen haben. Abzuwarten bleibt, und das ist eines der Hauptargumente von Gegnern der Kostenbeteiligungsfreiheit, wie die Vorhaben in den kommenden Jahren finanziert werden sollen. Das Land Berlin wird in den kommenden Jahren ein jährliches Defizit von etwa 4-5 Milliarden Euro ausgleichen müssen.
Zum Vergleich: der Haushalt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt jährlich bei rund 5 Milliarden Euro und ist damit der größte Haushalt unter den Berliner Senatsverwaltungen. Befürworter der Kostenbeteiligungsfreiheit argumentieren mit der Barrierefreiheit für die Angebote, mit der Entlastung von Familien und auch damit, dass eine Kostenbeteiligung einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die Prüfungen verursachen würde. Gleichzeitig würden die zu erwartenden Mehrheinnahmen überschaubar bleiben, da durch die Hohe Kinderarmutsquote in Berlin auch weiterhin viele Kinder kostenbeteiligungsbefreit blieben. Aktuell geben die Berliner Bezirke für das Schulmittagessen rund 200 Mio. Euro jährlich aus.
Schulbau und Gemeinschaftsschulen
„Wir investieren in unsere Schulen, bauen Gemeinschaftsschulen aus und fördern jedes Kind nach seinen Fähigkeiten.“
Eine erwartbare Positionierung, da sich alle drei Parteien in ihren Wahlprogrammen für eine Erhöhung der Zahl der Berliner Gemeinschaftsschulen ausgesprochen haben. Die Aussage „Wir investieren in unsere Schulen“ ist ein Allgemeinplatz. Das Gegenteil wäre eine Überraschung.
Ebenso bleibt abzuwarten, was die Förderung der Kinder nach ihren jeweiligen Fähigkeiten bedeuten wird. Vermutet werden kann entlang der Wahlprogramme ein Ausbau der Inklusion, also eine Beschulung von Kindern mit verschiedenen Anlagen und Voraussetzungen an einem gemeinsamen Ort und in gemeinsamen Lerngruppen. Wie weit die Koalition in spe gehen möchte, wird vermutlich Gegenstand einer Koalitionsvereinbarung sein.
Handynutzung und digitale Medien
„Damit Kinder in der Grundschule in Ruhe lernen und spielen können, wollen wir grundsätzlich eine Grundschule ohne Handy. Die pädagogische Nutzung digitaler Medien erfolgt angeleitet durch Lehrkräfte und auf Basis eines schulischen Konzepts.“
Diese Festlegung widerspricht sich ein Stück weit selbst. Dass „Die pädagogische Nutzung digitaler Medien […] angeleitet durch Lehrkräfte und auf Basis eines schulischen Konzepts.“ erfolgt, ist bereits jetzt Regelungsstand im Sinne der schulischen Eigenverantwortlichkeit. Darauf bezieht sich mutmaßlich auch die Einschränkung „grundsätzlich“ in Satz 1.
Die Sondierer haben hier eine Willenserklärung ausgedrückt, die absehbar aber keine Konsequenz in den Schulen nach sich ziehen wird. Es stellt sich auch die Frage, in wie vielen Grundschulen die Handynutzung jenseits unterrichtlicher Zwecke nicht ohnehin schon per Hausordnung verboten ist. Eine Erhebung darüber ist mir nicht bekannt. Die Festlegung der Sondierer bliebe insofern auch nur ein „Stochern im Nebel“ mit absehbar geringer Auswirkung. Sollte hier eine Gesetzgebung angestrebt werden, wäre spannend zu debattieren, wie eine solche Regelung mit dem Recht der schulischen Autonomie abgewogen wird.
Mentale Gesundheit
„Für das Wohlbefinden der Schüler:innen entwickeln wir Angebote der psychosoziale Unterstützung für Schüler:innen weiter“
Eine dringend notwendige Maßnahme angesichts der Zahlen mentaler Beeinträchtigungen bei Kindern und Jugendlichen und auch mit Blick auf die Untersuchungen zu Gewaltvorfällen an Berliner Schulen aus diesem Jahr („Gewaltmonitor“). Abzuwarten bleibt die nähere Auslegung, wie viel Personal konkret zur Verfügung gestellt werden soll, ob es Neuregelungen bei den pädagogischen Aufgaben geben und ob es administrative Maßnahmen zur Entlastung geben wird.
Antidiskriminierung
„Wir entwickeln eine tragfähige Antidiskriminierungsstruktur für den gesamten Bildungsbereich. Wir wollen eine unabhängige Beschwerdestelle etablieren, um alle Mitglieder der Schulgemeinschaft wirksam vor Diskriminierung und Mobbing zu schützen.“
Eine dringend notwendige Maßnahme. Die aktuelle Beschwerdestruktur aus Schulaufsichten und der Beschwerdestelle in der Bildungsverwaltung ist nicht effektiv. Die Schulaufsichten sind schon qua Aufgabenzuschnitt keine neutralen und interessenfreien Akteure, wenn es darum geht, einem möglichen Fehlverhalten auch von Schulleitungen nachzugehen und die Antidiskriminierungsstelle in der Bildungsverwaltung ist einerseits zu klein, um allen rund 900 Schulen gerecht zu werden und auch mit zu wenigen Befugnissen ausgestattet. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen aus dieser Absichtserklärung abgeleitet werden.
Integration von Geflüchteten
„Geflüchtete Schüler:innen lernen künftig an regulären Schulstandorten, die separate Beschulung beenden
wir so schnell wie möglich.“
Die derzeitige Koalition hat in den vergangenen Jahren vermehrt auf eine räumlich getrennte Beschulung von Geflüchteten gesetzt und diese Entscheidung insbesondere mit fehlenden Plätzen an regulären Schulen begründet. Ein dem Umfang des Bedarf entsprechender Ausbau der Kapazitäten an bestehenden Standorten wurde jedoch nicht forciert. Die aktuelle Bildungssenatorin wurde deshalb häufig mit dem Vorwurf konfrontiert, kein Interesse an einer gemeinsamen Beschulung zu haben.
Im Sinne gelingender Integration dürfte eine Beschulung an gemeinsamen Standorten hilfreich sein, sofern die Schulen die hierfür nötige Infrastruktur und das nötige Personal erhalten. Durch die Auflösung der bestehenden Doppelstruktur durch „Geflüchtetenschulen“ einerseits und Regelschulen andererseits könnte dies aber zumindest personell zeitnah möglich gemacht werden.
Bundeswehr in den Schulen
„Die Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr beenden wir. Schulen können weiterhin im Rahmen der Schulautonomie plurale Angebote der Demokratiebildung nutzen.“
Die Kooperationsvereinbarung der Bildungsverwaltung wurde durch die aktuelle Bildungssenatorin Günther-Wünsch (CDU) vor etwa einem halben Jahr mit dem Landeskommando Berlin der Bundeswehr geschlossen (PDF). Sie gibt den bis dahin schon bestehenden Angeboten der Bundeswehr einen gemeinsamen institutionalisierten Rahmen und unterstreicht das Interesse der aktuellen Koalition, dass die Schulen die Angebote der Bundeswehr in Anspruch nehmen.
Grundsätzliche Neuregelungen im Zusammenspiel von Schulen und Bundeswehr wurden durch die Kooperationsvereinbarung nicht getroffen. Die Angebote der Bundeswehr sollen mit den Rahmenlehrplänen zusammenpassen und der Beutelsbacher Konsens gelte. Das war jedoch schon vor der Vereinbarung so.
Die Vereinbarung ist insofern vor Allem eine Absichtserklärung und ein Signal an die Schulen, dass eine Inanspruchnahme politisch gewünscht ist. Ob die Schulen diese in Anspruch nehmen, bleibt jedoch eine Frage, die jede Schule für sich beantworten muss.
Kritisch zu betrachten ist die Festlegung in der aktuellen Kooperationserklärung, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie „keine Haftung für übermittelte Inhalte des Informationsangebots“ übernimmt. Während die Bildungsverwaltung bei anderen von der politischen Hausleitung, oder dem Parlament benannten externen Trägern der politischen und demokratischen Bildung sehr wählerisch ist, bevor sie sie in Anspruch nimmt, fährt man hier einen deutlich anderen Kurs und überträgt die Verantwortung auf die Bundeswehr und die Schulen vor Ort.
Die Sondierer von Linken, Grünen und SPD haben beschlossen, diese Willenserklärung zurückzunehmen. Den Schulen bliebe jedoch weiterhin die Möglichkeit, die Angebote in Anspruch zu nehmen.
Dieses „Hin und Her“ hat aus rein administrativer und rechtlicher Sicht keine Auswirkungen auf den Status Quo in den Schulen, es bildet aber den gesellschaftlichen Diskussionsbedarf über die Rolle der Bundeswehr, Erwartungen an die Jugendlichen und unterschiedliche Definitionen von Friedenssicherung ab.
Perspektiven nach der Schule
„Alle Jugendlichen sollen die Schule mit einer klaren Perspektive verlassen. Dafür bauen wir die Berufsorientierung aus und stärken die berufliche Bildung.“
Eine interessante Formulierung, wenn man beachtet, was sie nicht aufgreift: Schulabschlüsse und den „Übergangssektor“, zu dem auch das „11. Pflichtschuljahr“ gehört. Dieses wurde von Linken und Grünen schon während der Debatte zur Einführung durch die aktuelle Koalition als nicht zielführend kritisiert. Das „11. Pflichtschuljahr“ verlängert die Schulpflicht um ein weiteres Jahr. Jugendliche ohne Wechsel in die Sekundarstufe II, oder einen Ausbildungsplatz sollen in einem weiteren Jahr an Oberstufenzentren in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer für einen Wechsel in die berufliche Bildung fit gemacht werden.
Der aktuelle Senat möchte hiermit die Chancen junger Menschen stärken. Kritiker monieren, dass eine Verlängerung der schulischen Besuchspflicht bei Jugendlichen, die schon in den 10 Jahren davor an der Schule gescheitert sind, nichts bringen wird und auch, dass die Überleitung der Jugendlichen adiministrativ nicht zu Ende gedacht ist und deshalb häufig ins Leere läuft. Von etwa 1.000 zugewiesenen Jugendlichen aus diesem Jahr kamen nur knapp über 400 Jugendliche in den „Ankerschulen“ an.
Nicht erwähnt wurde im Sondierungspapier eine Erhöhung der Abschlusszahlen. Derzeit verlassen jährlich etwa 10% der Berliner Jugendlichen die Schule ohne Abschluss. Eine Behebung dieses Problems ist kurzfristig nicht möglich, da die zugrunde liegenden Defizite häufig bereits in der Grundschule bestehen und die weiterführenden Schulen die Probleme in der Regel nicht mehr ausgleichen können. Bedeutet rein administrativ: die Abgänger ohne Abschluss der kommenden 10 Jahre sind bereits jetzt „im System“. Innerhalb einer Legislatur ist das Problem also definitiv nicht strukturell lösbar.
Eine Stärkung der beruflichen Orientierung ist immer sinnvoll, aber insbesondere in dieser Situation. Notwendig hierfür wird sein, gleichzeitig die Kooperation mit den ausbildenden Betrieben zu stärken und die Unternehmen bei der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, um partielle Defizite ggf. nachträglich aufzuarbeiten. Die aktuelle Bildungssenatorin Günther-Wünsch (CDU) hat diesen Weg bereits forciert. Ihn fortzuschreiben erscheint aus mehreren Gründen sinnvoll.
Kulturkarte und Museumssonntag
Wir führen die Kulturkarte für Jugendliche und den kostenlosen Museumssonntag wieder ein.
Endlich. Fraglich wird die Finanzierung sein. Der aktuelle Senat hat beides mit Verweis auf Haushaltserfordernisse gestrichen.
Was offen bleibt
Ein Sondierungspapier ist kein Koalitionsvertrag, weshalb es schon von der Definition her nicht alle Themenkomplexe im Detail aufgreift, aber ein paar Leerstellen sind dennoch bemerkenswert und hätten eine explizite Erwähnung verdient:
– Eine langfristige Senkung der Zahl der Schulabgänger:innen ohne Abschluss.
– Die Stärkung von Grundschulen und damit auch basaler Kompetenzen.
– Die Konzeption der Lehrkräfteausbildung und der Einsatz von Lehramtsanwärter:innen im Unterricht.
– Eine notwendige Qualitätsoffensive im Bereich der digitalen Bildung in den Schulen.
– Die Regelung der Übergänge von Klasse 6 nach Klasse 7. Das war einer der größten Streitpunkte der endenden Legislatur. Insofern wäre zu erwarten gewesen, dass dieser Aspekt aufgegriffen wird.
Fazit
Die Sondierer haben sich auf ein Paket geeinigt, das am Rahmen arbeitet, innerhalb dessen Bildung stattfinden kann (Kostenbeteiligungsfreiheit, mentale Gesundheit, Schulstruktur, Fachkräftesicherung in den Kitas, Integration von Geflüchteten und ein Handyverbot an Grundschulen), verzichtet aber auf die Formulierung von konkret greifbaren Zielvorstellungen, beispielsweise in den einschlägigen Bildungsstudien innerhalb der kommenden Jahre.
Als Elternteil fühle ich mich an die Jahre vor 2023 erinnert. Ein greifbares Zielbild zu entwickeln und dessen konkrete Umsetzung auszubuchstabieren, bleibt insofern Aufgabe eines Koalitionsvertrages, sollte dieser zustande kommen.
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