Warum die AfD in Schulen nichts verloren hat und warum die Bildungssenatorin persönlich entscheiden muss.

Ein Kommentar
Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, zu dem auch der Landeselternausschuss Berlin gehört, hat den Senat aufgefordert, Vertreter:innen der AfD im Wahlkampf die Teilnahme an schulischen Podien zu untersagen. Die Begründung hierfür ist schlüssig. Es geht darum, „alle Kinder der Stadt vor den verfassungsfeindlichen Positionen der AfD zu schützen und Vertreter*innen der AfD keinen Zugang zu Schulen zu gewähren“.
Weiter wird ausgeführt:
„Schüler*innen stehen unter besonderem Schutz des Landes Berlin. Schulen sind laut Schulgesetz verpflichtet, Kindeswohlgefährdungen abzuwenden, Schüler*innen vor Diskriminierungen zu schützen und die seelische und körperliche Unversehrtheit von Schüler*innen zu gewährleisten. Diesen Schutz zu gewähren, ist die Aufgabe des Landes Berlin und aller Erwachsener, die in den Schulen vor Ort und in den Schulbehörden arbeiten.
Die AfD wurde auf Bundesebene vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. So sei das „in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung
auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen“.
Rechtlich betrachtet…
hat nicht die Bildungsverwaltung das Hausrecht für die Schulen, sondern die Schulleitungen üben dieses für ihre jeweilige Schule aus und und können entscheiden, wer Zutritt erhält und wer ausgeschlossen bleibt, oder wird.
Hierauf weist auch der Politiklehrer Florian Bublys im Tagesspiegel hin, wenn er sich mit der Aussage zitieren lässt „Wir haben als Schule das Hausrecht und können die entsprechende Person des Hauses verweisen. Ich würde keine Sekunde zögern.“
Es ist in vielen Zusammenhängen gängige Praxis der Bildungsverwaltung, auf die „eigenständige Schule“ und notwendiges pädgogisches und fachliches Fingerspitzengefühl zu verweisen. Das ist häufig richtig, wäre aber in diesem Zusammenhang unangebracht und verantwortungslos.
Die AfD ist keine Partei, wie andere. Dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird, ist für die Beurteilung wichtig, dies ist aber in diesem Zusammenhang fast schon ein Nebenaspekt, weil es keine Verfassungsschutzeinstufung braucht, um als durchschnittlich informierte:r Bürger:in zu erkennen, welche Gefahren von dieser Partei für die Gesellschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Staat ausgehen.
Wenn man es denn erkennen möchte.
Schulen haben die Pflicht, sich und ihre Schülerinnen und Schüler auch mit der AfD auseinanderzusetzen, dies bedeutet aber nicht, dass man diese auf ein Podium setzen muss. Die Autor:innen des Papiers stellen dar, man müsse „alle Kinder der Stadt vor den verfassungsfeindlichen Positionen der AfD zu schützen.“ und beschreiben damit vollkommen richtig, dass diese Gefährdung nicht abstrakt ist. Das Forderungspapier beschreibt eine Gefahr, die für viele Kinder, Jugendliche und ihre Familien bereits heute Alltag ist.
Manchmal kommt mir die Debatte vor, wie eine Diskussion darüber, wie mit einem brennenden Haus umzugehen ist. Im Erdgeschoss brennt es lichterloh und je weiter man nach oben kommt, desto mehr wird auf den Etagen mit abnehmender Dringlichkeit darüber diskutiert, ob es denn wirklich ein Feuer ist, ob ein Feuerwehreinsatz überhaupt angemessen wäre, ob man nicht doch lieber erstmal eine Brandschutzschulung absolvieren sollte, oder ob man nicht vielleicht die dritte Etage anzünden sollte, damit das Feuer aus dem Erdgeschoss den Weg nicht bis in die vierte Etage findet.
Dieses Gebäude ist unsere Gesellschaft und damit ist es auch jede einzelne Schule. Und das Feuer bedroht uns alle. Die Einen früher, die Anderen später.
Wer in Geschichte aufgepasst hat, weiß, dass politischer Extremismus nicht endet, wenn ein Feindbild beseitigt ist. Er sucht sich weitere Feindbilder. Das ist sein Nährboden.
Wer die Nachrichten verfolgt, weiß, wie Vertreter:innen dieser Partei mit immer wieder mit Schulleitungen umgehen, die sich gegen diese Partei positioniert haben. Aus diesem Grund brauchen Schulleitungen eindeutige Rückendeckung ihrer obersten Dienstherrin. Diese Frage ist keine, die im routinierten Verwaltungsmodus in jeder Schule individuell bearbeitet werden darf, sondern die einer politischen Antwort bedarf.
Es kann auch nicht im Ermessen jeder einzelnen Schule liegen, abzuwägen, ab wann sie ihre Kinder gegen Angriffe auf ihre Würde (Angriffe gegen die Menschenwürde sind einer der Hauptgründe für die Einstufungen durch die Verfassungsschutzämter) schützen möchte. Jedes Kind hat ein Recht darauf, dass es in der Schule sicher ist. Und jede dort beruflich tätige Person ebenfalls.
Bildungs- Jugend- und Familiensenatorin Günther-Wünsch (CDU) sollte sich deutlich vor die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt und ihre Schulgemeinschaften stellen und die Schulen so verbindlich wie möglich anweisen, Vertreter:innen der AfD den Zutritt zu schulischen Veranstaltungen im Rahmen des Wahlkampf zu untersagen.
Die Kinder und Jugendlichen in den Schulen sind aufgerufen, sich an den Debatten im Wahlkampf zu beteiligen. Auch über die Positionen der AfD. Den Jugendlichen sollte jedoch auch deutlich gemacht werden, was der Unterschied zwischen einer politischen Argumentation und einem Angriff auf ihre Mitschüler:innen, die Gesellschaft insgesamt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Staat ist. Und wie damit umzugehen ist, wenn politische Akteure beispielsweise die Menschenwürde und die Gleichheit aller Menschen nicht nur in Abrede stellen, sondern diese angreifen.
Wenn Vertreter:innen einer Partei anklopfen, deren ideologisch prägendes Vorfeld erklärt, das Ziel […] sei „nicht die Beteiligung am Diskurs, sondern sein Ende als Konsensform, nicht ein Mitreden, sondern eine andere Sprache, nicht der Stehplatz im Salon, sondern die Beendigung der Party“ (Götz Kubitschek), dann haben diese auf der „Party“ nichts verloren.
Das sollte auch die Bildungssenatorin unmissverständlich deutlich machen.