Kurz erklärt: warum wollen Rechtsextremisten die Schulpflicht abschaffen und welche Möglichkeiten hätten sie?

Dieser Tage erklärte die AfD Sachsen-Anhalt, dass sie im Fall eines Wahlsieges die Schulpflicht abschaffen wolle.

Ich möchte darstellen, ob sie das überhaupt könnte, welche Mittel sie hätte, warum Rechtsextremisten die Schulpflicht überhaupt abschaffen wollen, ob es anderswo Parallelen gibt und warum diese Forderung überhaupt extremistisch ist.

Außerdem: welche Schwächen des Bildungswesens nutzen sie dabei aus, wo verläuft in dem Zusammenhang die Grenze zwischen Extremismus und demokratischem Diskurs, wo machen demokratische Parteien rechtsextreme Narrative stark und in welchen gesellschaftlichen Kreisen außerhalb der eigenen Anhängerschaft suchen Rechtsextreme mit dieser Debatte Anschluss?

Motive

Rechtsextremisten agieren sowohl aus ideologischen, als auch machtstrategischen Gründen gegen die Schulpflicht. Es geht hierbei weniger um Bildungspolitik selbst, als vielmehr um Macht über Deutungshoheiten, Weltbilder und Loyalitäten. Prominentestes Beispiel ist US-Präsident Trump, der derzeit daran arbeitet, das US-Bildungsministerium aufzulösen.

Hierbei agiert er im Interesse insbesondere ultrareligiöser und libertärer Gruppierungen. Erstere stören sich beispielsweise an wissenschaftlicher und religionskritischer Fundierung von Unterricht, zweitere finden, dass die Bildung der Kinder keine staatliche Aufgabe sein sollte. 

In beiden Fällen fiele die Aufgabe der Bildung den Elternhäusern zu, wodurch die Bildungsschere auseinanderginge und in beiden Fällen gäbe es keine Garantie mehr darüber, was gelehrt würde.

Wenn man sich anschaut, in welchen Zusammenhängen Rechtsextremisten in Deutschland gegen die Schulen und die Schulpflicht agieren, dann gleichen sich diese insbesondere im Bezug auf die Lehrinhalte. Dies insbesondere dann, wenn es um Lehrkräfte geht, die Rechtsextremismus kritisch einordnen, oder wenn es darum geht, dass Schulen demokratische Werte wie Meinungspluralismus, die Gleichheit der Menschen, Toleranz und gesellschaftliche Vielfalt vermitteln.

Rechtsextremisten behaupten, es gäbe eine „Neutralitätspflicht“ auch gegenüber ihren Positionen und verschweigen, dass die Schulen einen Auftrag hat, der auf die Grundwerte der Verfassung zurückgeht und der Schulen explizit verpflichtet, Extremismus zu benennen und einzuordnen. Eine Abschaffung der Schulpflicht wäre insofern ein Mittel, um diesen Widerspruch loszuwerden.

Was könnte bei einer Abschaffung der Schulpflicht passieren?

Kinder könnten durch Elternhäuser und Millieus ideologisch einseitig erzogen werden, von demokratischen, wissenschaftlichen und pluralistischen Inhalten ferngehalten werden und früh an beispielsweise rassistische, autoritäre oder antisemitische Weltbilder gebunden werden.Die Schulen haben wie beschrieben einen klaren Auftrag, dem entgegenzuwirken.

Hierfür gibt es sowohl Rahmenlehrpläne, als auch Vorschriften für die Gestaltung des Schulalltags und der innerschulischen Willensbildung.

Aber: die Schulen machen sich angreifbar, weil sie diesen Ansprüchen allzu häufig selbst nicht gerecht werden. Es ist widersprüchlich, dass eine Institution, die Demokratie vermitteln soll, diesem Anspruch an vielen Stellen selbst nicht gerecht wird, beispielsweise bei der Ausgestaltung der schulischen Mitwirkung. Hier hat das Schulwesen ein Glaubwürdigkeitsproblem, obwohl es eine Vorbildwirkung haben müsste.

Kinder könnten von gesellschaftlicher Vielfalt abgeschottet werden.

Schulen sind nicht nur Lern-, sondern auch Begegnungsorte. Sie sind Orte, an denen Menschen verschiedener Herkunft, Religionen und Lebensweisen zusammenkommen und an denen dieses Zusammenkommen „ausgehandelt“ wird. Ohne diese Begegnung wird eine Gesellschaft mittel- und langfristig nicht aushandlungsfähig und entwickelt auch keine Empathie und kein Verständnis füreinander.Rechtsextreme Milieus empfinden diese Vielfalt als Bedrohung der eigenen Identität. Umso wichtiger ist es, diese Begegnungen zu fördern und zu begleiten.

Wozu dient die Schulpflicht?

Die Schulpflicht ist ein zentrales Instrument des demokratischen Rechtsstaats, um gleiche Bildungschancen zu sichern, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und in der Folge auch Extremismus jedweder Art vorzubeugen. Die Schulpflicht ist insofern nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Anspruch auf Bildung und Teilhabe, den jedes Kind gegenüber dem Staat hat.

Rechtsextreme verdrehen diesen Anspruch häufig in ein verqueres „Freiheitsnarrativ“, wenn sie von einer Abschaffung der Schulpflicht sprechen: den Eltern würde die Freiheit gegeben, selbst über die Bildung der Kinder zu entscheiden. Tatsächlich wäre eine Abschaffung der Schulpflicht jedoch eine Abschaffung des Rechts eines jeden Kindes auf gleiche Bildung gegenüber dem Staat.

Diese Verdrehung eines Kindesrechts in ein Elternrecht ist ein klassisch rechtsextremer Spin: die Eltern sollen entscheiden, welche Rechte Kinder haben.

Fatalerweise stützen demokratische Parteien dieses Narrativ immer wieder, wenn sie an anderer Stelle, nämlich bei der Inklusion, behaupten, es gäbe ein „Elternwahlrecht“. Tatsächlich jedoch ist die Inklusive Beschulung und Teilhabe ein Anspruch, den jedes Kind gegenüber dem staatlichen Schulwesen hat. Wer bei der Inklusion ein Elternwahlrecht behauptet, bekommt Argumentationsschwierigkeiten, wenn es darum geht, zu erklären, weshalb die Schulpflicht nicht auch einem Elternwahlrecht unterliegen würde.

Anschlussfähigkeit an andere Milieus

Wie beschrieben wird diese Forderung in der Regel nicht offen mit extremistischen Motiven begründet, sondern verknüpft mit vermeintlichen Elternrechten, „Freiheit von staatlicher Bevormundung“ und Kritik an „Gender-“, Sexualkunde oder „politischer Indoktrination“.

Mit diesen Narrativen wird gezielt in konservativen und libertären Millieus Anschluss gesucht und hier kommt es insbesondere für konservative Parteien darauf an, den jeweiligen Kontext zu beleuchten und in den Debatten darzulegen.

Es ist ein Unterschied, ob man Genderdebatten kritisiert, weil man die Ehe für eine Angelegenheit von Mann und Frau hält, oder ob man Genderdebatten führt, um einen Teil der Bevölkerung unsichtbar zu machen und/oder diesen herabzusetzen.

Es ist ein Unterschied, ob man über das Spannungsfeld zwischen staatlicher Finanzierung der politischen Bildung und der staatsferne des Inhalts der politischen Bildung debattiert, oder ob man politischer Bildung die staatliche Finanzierung entziehen möchte, sie einem Generalverdacht der Indoktrination aussetzt und sie an die „kurze Leine“ nehmen, oder gar abschaffen möchte.

Anschluss suchen Extremisten gezielt auch in der „Querdenkerszene“ und in esoterischen Millieus, da die Kritik an staatlichen Strukturen und der Wunsch nach mentaler Unabhängigkeit dort besonders ausgeprägt ist.

Autoritäre und totalitäre Bewegungen haben Bildung schon immer als Machtinstrument verstanden. Während es im Nationalsozialismus eher um eine Gleichschaltung der Inhalte ging, geht es heutigen Bewegungen eher darum, Strukturen gänzlich aufzulösen, um die eigenen Millieus zu isolieren.

Darf eine Landesregierung die Schulpflicht überhaupt aussetzen?

Nein. Artikel 7 des Grundgesetzes legt fest, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Damit sind auch die Grundlagen für die Schulpflicht selbst gelegt. Artikel 20 legt mit dem Sozialstaatsprinzip implizit fest, dass Kinder einen Anspruch auf Bildung haben. Ein einzelnes Bundesland kann diese grundgesetzlichen Vorgaben nicht ignorieren.

Aber: die Bundesländer haben viele Möglichkeiten, beispielsweise die Dauer der Schulpflicht zu regeln, oder Regeln beim Nichtbesuch der Schule festzulegen.

Wenn ein Ministerium festlegt, dass Kinder sehr unkompliziert dauerhaft vom Unterricht befreit werden können, dann lässt sich die Schulpflicht durch interessierte Eltern mit Billigung der Landesregierung faktisch ziemlich leicht unterwandern.

Gleichzeitig können die Länder Regeln für die Gründung freier Schulen erlassen und ändern. Diese Schulen stehen zwar ebenfalls unter staatlicher Aufsicht, das setzt aber wiederum voraus, dass ein Landesministerium dieser Kontrollaufgabe ernsthaft nachkommen möchte. Und warum sollte nicht jedes Elternhaus eine eigene Schule sein können?


Fazit

Eine Landesregierung kann die Schulpflicht nicht aussetzen, sie könnte sich aber eine Menge Möglichkeiten schaffen, diese auf legalem Weg nur nachlässig zu kontrollieren und die Definition von „Schule“ zu schleifen. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Rahmenlehrpläne zu ändern. Dass die AfD dies beispielsweise bei der geschichtlichen Bildung tun möchte, haben ihre Vertreter mittlerweile mehrfach erklärt. Dies wäre eine Aufgabe, die allein dem jeweiligen Bildungsministerium obliegt und die sich der parlamentarischen Mitwirkung entzieht.

Beitragsbild: Marco Fechner / OpenAi

Cookie Consent mit Real Cookie Banner