Berliner Schulleitungsverband fordert Arbeitszeiterfassung für Schulleitungen

Der „Interessenverband Berliner Schulleitungen“, einer der Berliner Schulleitungsverbände, erklärte heute in einem Instagram-Posting „Schulleitungen im Land Berlin haben angesichts einer hohen Zahl von Verwaltungsaufgaben immer häufiger entgrenzte Arbeitszeiten und massive Mehrarbeit“ und forderte „Diese muss vom Land Berlin endlich systematisch erfasst und später ausgeglichen werden. Der IBS fordert die SenBJF auf, das Thema im Jahre 2026 nicht weiter zu ignorieren!“

Der stellvertretende Vorsitzende des Verbands, Tilman Kötterheinrich-Wedekind, der auch Schulleiter des Hermann-Ehlers-Gymnasiums ist, erklärte auf Nachfrage, man stütze sich hierbei insbesondere auf die Arbeitszeitstudie der Universität Göttingen „Arbeitszeit und Arbeitsbelastung von Lehrkräften an Berliner Schulen 2023/2024„.

Diese Studie war auch Gegenstand der jüngsten Sitzung des Bildungsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses (ich berichtete). Sie stellte bei Berliner Schulleitungen eine durchschnittliche Arbeitszeit von über 49 Stunden je Unterrichtswoche fest, was den Arbeitsschutz, der 48 Stunden pro Woche als Höchstarbeitszeit festlegt, verletzt.

Zugleich wies die Studie aus, dass Schulleitungen im Durchschnitt auch an beiden Wochenendtagen regelmäßig arbeiten.

Eine Erfassung der Arbeitszeit erfolgt bei Berliner Lehrkräften und auch Schulleitungen nicht. Es gilt das sogenannte „Deputatsmodell“, das eine wöchentliche Anzahl an zu erteilenden Unterrichtseinheiten festlegt. Weitere Aufgaben wie Vor- und Nachbereitungen des Unterrichts, Sitzungen der Lehrkräfte, Besprechungen mit Schüler:innen und Eltern, Vorbereitung von Fahrten und Ausflühem etc. fallen zusätzlich an. Diese Zusatzaufgaben sind häufig so umfangreich, dass weder die Höchstarbeitszeiten, noch der eigentlich vorgeschriebene Arbeitszeitrahmen durch Lehrkräfte, aber auch Schulleitungen nicht eingehalten werden kann. Schulleitungen haben so genannte „Funktionsstellen“, deren Arbeitszeit sich aus einem Unterrichtsdeputat, den sich daraus ergebenden Zusatzaufgaben und den Schulleitungstätigkeiten ergibt.

Kritisiert wird häufig, dass Schulleitungen viele Aufgaben nicht delegieren dürfen, obwohl hierfür keine Schulleitungsexpertise benötigt würde und dass Schulleitungen mit zu wenig Verwaltungsstellen ausgestattet sind, weshalb viele Verwaltungsaufgaben auch faktisch bei ihnen verbleiben müssten. Immer wieder wird deshalb eine „Aufgabenkritik“ gefordert, also eine Debatte darüber, welche Aufgaben eigentlich von Schulleitungen und Lehrkräften erledigt werden müssten und welche Aufgaben nicht von Beschäftigten mit anderen Professionen ausgeführt werden könnten. Zuletzt forderte die Bildungspolitische Sprecherin der Berliner SPD, Maja Lasić eine solche im Abgeordnetenhaus.

Der Bildungsverwaltung sind diese Probleme bekannt. Bildungssenatorin Günther-Wünsch (CDU) erklärte in der jüngsten Sitzung des Bildungsausschusses, dass sie Arbeitszeiten am Abend oder am Wochenende (die eigentlich verboten sind) für einen Vorteil des Berufes hält und dass diese nicht mehr möglich wären, müsste die Arbeitszeit erfasst werden. Tatsächlich sind diese Arbeitszeiten aber bereits heute verboten und nicht davon abhängig, ob die Arbeitszeit erfasst wird, oder nicht.

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert von der Bildungsverwaltung eine Arbeitszeiterfassung und beruft sich laut deren Berliner Landesvorsitzenden Gökhan Akgün auf durchschnittlich 70-90% der Beschäftigten, die in Personalversammlungen eine Arbeitszeiterfassung gefordert hätten (Quelle).

Dr. Frank Musmann, einer der Autoren der Göttinger Studie stellte im Bildungsausschuss des Abgeordnetenhauses jüngst fest, dass das Land Berlin seine Fürsorgepflicht vernachlässige.

Die Forderung nach einer Arbeitszeiterfassung wird insofern unter Anderem von vielen Lehrkräften mit dem Wunsch nach Entlastungen verbunden. Die Bildungssenatorin erklärte hierzu, „[…] dass eine Arbeitszeiterfassung, […] nicht zwingend mit einer Entlastung einhergeht, sondern dass das zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind.“

Die Diskussion bleibt virulent.

 

 

 

Beitragsbild: Marco Fechner / OpenAi

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