Berliner Gymnasien: mehr als 32 Kinder pro Klasse bald der Regelfall?
Pankow ist überall

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und SPD darauf verständigt, den Übergang an die Berliner Gymnasien neu zu regeln. Konkret heißt es: „Das Probejahr am Gymnasium soll zugunsten einer neuen Eignungsfeststellung, die gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler den Herausforderungen am Gymnasium gewachsen sind, entfallen.“ (Koalitionsvertrag).
Der neu eingeführte Aufnahmetest, den man ablegen muss, sofern man in Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache den Notenschnitt von 2,3 verfehlt und dennoch an ein Gymnasium möchte, wird seit dem vergangenen Jahr intensiv debattiert.
Dies insbesondere, nachdem im vergangenen Jahr 97% der teilnehmenden Kinder den Test nicht bestanden haben. Bildungssenatorin Günther-Wünsch (CDU) wertete die hohe Nichtbestehensquote als Ausweis aussagekräftiger von den Grundschulen ausgestellten Förderprognosen.
Kritiker:innen monieren unter Anderem, dass die Konzentration auf drei Fächer den Kindern und ihren vielfältigeren Kompetenzen nicht gerecht würde. Die Senatskoalition argumentiert, dass man ohne hinreichende Sprachkenntnisse an einem Gymnasium nicht bestehen könne.
Der Teufel im Verfahrensdetail
Die Aufnahmeverfahren für die Berliner Schulen laufen derzeit und die Zeitschienen stehen fest:
09.02.2026 – 10.02.2026: Anmeldung zum Probeunterricht
20.02.2026: Probeunterricht am Gymnasium
05.03.2026 – 12.03.2026 Anmeldung an der Erstwunschschule. Eine Benennung von Zweit- und Drittwünschen ist möglich.
10.06.2026 Versand der Bescheide über Aufnahme oder Nichtaufnahme an der Erst-, Zweit-, oder Drittwunschschule.
Am 24.06.2026 werden diejenigen Bescheide versand, in denen Kindern ein Platz zugewiesen wird, die an keiner ihrer drei Wunschschulen aufgenommen werden konnten.
Am 24.06.2026 sind die künftigen Klassen an den Berliner Schulen und somit auch den Gymnasien vollständig durch die bezirklichen Schulämter eingerichtet.
Dies passiert aufgrund des Berlinweiten Schulplatzmangels so, dass Klassen in den meisten Schulen mit maximaler Frequenz eingerichtet werden. Am Gymnasium sind das 32 Schülerinnen und Schüler je Klasse.
Die Sekundarstufen I-Verordnung des Landes Berlin legt in §31 fest,
„Frühestens zwei Wochen vor dem letzten Schultag des Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung auf Grund der im gesamten Schuljahr erzielten Leistungen unter Würdigung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung.“
Der letzte Unterrichtstag vor den Sommerferien ist der 08.07.2026. Die Entscheidung über Versetzungen oder Nichtversetzungen darf von den Klassenkonferenzen somit frühestens am 24.06.2026 getroffen werden.
Die neuen siebten Klassen werden somit voll eingerichtet, bevor feststeht, wie viele aktuellen Kinder aufgrund Nichtbestehens der siebten Klasse in die neuen siebten Klassen übergehen. Eine Überbelegung wird die Folge sein, sobald eine Schule Kinder hat, die die Jahrgangsstufe 7 wiederholen müssen.
Durch diese Reihung der Termine beraubt sich das Land Berlin auch der Möglichkeit, Überbelegungen durch eine gezieltere Verteilung der Kinder zumindest zu mildern.
Im vergangenen Jahr mussten an einzelnen Schulen siebte Klassen mit 35 und mehr Kindern eingerichtet werden. Ob das in diesem Jahr stadtweit passieren wird, wird sich zeigen, wenn die Endjahreszeugnisse 2025/2026 ausgegeben werden.

Beitragsbild: Marco Fechner / OpenAi